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Was muss ich beachten, wenn ich einen Werkstudenten oder Praktikanten beschäftigen möchte?

  • Wann spricht man von einem Praktikum und wann von einem "Scheinpraktikum"?
  • Welche Vorteile hat das "Werkstudentenprivileg"?
  • Greifen bei Stundenten und Praktikanten die Vorschriften zum Mindestlohn? Wie teuer ist das dann?
  • Was ist zu beachten, wenn ein Student bei mir seine Diplomarbeit schreiben möchte?
  • Welcher zeitliche Umfang ist erlaub und was ist, wenn die Arbeitszeit über 20 Stunden hinaus geht?
  • Was gilt bei Studenten und Praktikanten in Bezug auf Lohn und Gehalt?

Experte: Arbeitsrechler(in), Buchautor(in)

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Andreas Lutz
  • 18 Abstimmende
  • 30 von bisher 2512 Stimmen erhalten
  • Platz 25 von 67
  • Letzte Stimme vergeben 15.07.2014

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