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Planungssicherheit bis zum Jahresende Neustarthilfe Plus wird verlängert und um 4.500 Euro für IV. Quartal aufgestockt

Für die Zeit ab 1. Oktober gibt es bis zu 1.500 Euro Hilfe pro Monat

Einer Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus war schon vor Wochen angekündigt worden, zur Neustarthilfe hielt man sich bedeckt. Wir hatten deshalb in den letzten Wochen immer wieder beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nachgehakt. Wir wollten unbedingt noch vor der Bundestagswahl eine Bestätigung erhalten, dass die Neustarthilfe Plus für die noch immer Betroffenen verlängert wird. Wer weiß, wie hoch die Hilfsbereitschaft der neuen Regierung sein wird, schon bisher gab es viele Berichte, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) bei Verhandlungen über weitere Hilfen auf der Bremse stand.

Nun ist es offiziell: Die Neustarthilfe Plus wird verlängert, auf das vierte Quartal 2021 ausgedehnt und hierfür um 4.500 Euro erhöht. Insgesamt beträgt die Neustarthilfe für das Jahr 2021 somit bis zu 16.500 Euro: 7.500 Euro für die erste Jahreshälfte, je 4.500 Euro für das dritte und vierte Quartal.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von BMWi und BMF heißt es: "Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten."

Eine überarbeitete Version des FAQ zur Neustarthilfe Plus, die weitere Details enthält, soll "zeitnah" veröffentlicht werden. Nach Anpassung des Onlineantrags wird dann die Antragstellung online möglich sein. FAQ und Online-Antrag findest du unterueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Vollständige Rückzahlung erst bei Umsatzrückgang von 10 Prozent oder weniger

Wir gehen davon aus, dass an den Antragsvoraussetzungen und der Abwicklung inhaltlich keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus wenden sich an Soloselbstständige, wobei das BMWi den Begriff weit interpretiert: Auch wer zu einem im FAQ geregelten Stichtag weniger als ein Vollzeit-Mitarbeiteräquivalent beschäftigte, qualifiziert sich hierfür – und auch Personen- und Kapitalgesellschaften sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Die Neustarthilfe kann frei verwendet werden, also auch für private Lebenshaltungskosten, Miete oder deine Krankenversicherung – auch wenn sie formal als "Betriebskostenpauschale" deklariert ist. Sie ist erst dann vollständig zurückzuzahlen, wenn der Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum in z.B. 2019 10 Prozent oder weniger betrug.

In diesem Talk beantwortet Marcus Pohl die wichtigsten Fragen zur Neustarthilfe Plus

Wenn aufgrund der Corona-Krise die Gefahr besteht, dass deine Umsätze auch im Oktober, November und Dezember niedriger liegen, solltest du die Berichterstattung beobachten und den Antrag auf Neustarthilfe Plus stellen. Bis 31.10.21 ist auch noch eine Antragstellung für das dritte Quartal möglich. Vielleicht sind die Umsatzrückgänge ja doch höher gewesen, als von dir zunächst erwartet.

Tipp: Schau dir unseren Experten-Talk zur Neustarthilfe Plus mit Marcus Pohl an, er beantwortet darin die häufigsten Fragen zu der Hilfe und gibt konkrete Tipps zur Antragstellung

Endabrechnung der Neustarthilfe noch immer nicht möglich

Während ein kleiner werdender Teil der Selbstständigen noch immer unter der Corona-Krise leidet, wollen andere zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen. Denn: die Rückmeldung der im ersten Halbjahr erzielten Umsätze muss bis 31.12.21 erfolgen, ansonsten ist die Neustarthilfe nicht nur anteilig, sondern vollständig zurückzuzahlen!

Pünktlich zur Jahresmitte hatte das BMWi bereits die Bedingungen für die Endabrechnung veröffentlicht und auf Druck von Verbänden und Betroffenen nachgebessert. Eine Rückmeldung ist aber bis heute nicht möglich. Die Betroffenen wollen aber das Geld gerne zurückzahlen und auf keinen Fall die Frist zur Rückmeldung verpassen.

Das BMWi hat uns versichert, dass an dem entsprechenden Verfahren (das sicherlich online stattfinden wird) gearbeitet werde und ausreichend Zeit für die Rückmeldung bleiben werde. Einen konkreten Termin könne man aber noch nicht nennen. Wir haben angeregt, dass man alle Geförderten per E-Mail informiert, sobald die Rückmeldung online möglich ist und sie dann nochmals auf dem Postweg anschreibt, wenn diese nicht erfolgt. Wir wissen aber nicht, ob das Ministerium so oder anders vorgehen wird. Jeder Antragsteller hat sich unabhängig von solchen Erinnerungen schon bei der Antragstellung zur eigeninitiativen Rückmeldung seiner Umsätze bis zum 31.12. dieses Jahres verpflichtet.

Wir bleiben am Thema dran und werden euch hier auf der Website und per Rundmail bzw. in unserem Newsletter informieren, sobald die Endabrechnung möglich ist – und bei Bedarf dazu auch noch mal einen eigenen Experten-Talk anbieten.

Auch Überbrückungshilfe III Plus verlängert

Auf die Soforthilfe, die durch die ersten drei Monate der Corona-Krise helfen sollte, folgten letztes Jahr drei Monate Überbrückungshilfe I, dann – parallel zur November- und Dezemberhilfe – die Überbrückungshilfe II. Im ersten Halbjahr 2021 wurde Überbrückungshilfe III gezahlt und analog zur Neustarthilfe wurde auch die Überbrückungshilfe III zunächst für das dritte und nun auch für das vierte Quartal verlängert sowie mit dem Zusatz "Plus" versehen.

Allen diesen Überbrückungshilfen gemeinsam ist, dass sie im Gegensatz zur Neustarthilfe Soloselbstständigen ohne hohe laufende betriebliche Kosten kaum weiterhalfen und -helfen. Sie konnten und können nur über einen Steuerberater bzw. "prüfenden Dritten" beantragt werden – und die Förderung ist nicht selten niedriger als dessen Kosten für die aufwändige Antragstellung. Wer aber ein Büro, einen Laden, eine Praxis mietet oder aus anderen Gründen nennenswerte betriebliche Kosten hat, für den kann die Beantragung von Überbrückungshilfe trotzdem sinnvoller als die der Neustarthilfe sein. Beantragt werden kann für jeden Zeitraum jeweils nur eine von beiden. Ein nachträglicher Wechsel ist jedoch möglich.

Zu den Bedingungen der Überbrrückungshilfe III schreibt das BMWi: "Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der wir gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollten, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen."

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