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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl Nr. 2 Das sagen die Parteien zum Thema "Altersvorsorgedepot"

Wie stehen die Parteien, die sich um einen Einzug in den nächsten Bundestag bewerben, zu den für uns Selbständige und Gründer wichtigsten politischen Anliegen?

Im Frühjahr haben unsere Mitglieder 16 Fragen ausgewählt, die wir dann den Parteien geschickt haben. In einer Serie veröffentlichen wir nun jeden Werktag ihre Antworten auf eine dieser Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 2: Wie stehen Sie zur Einführung eines Altersvorsorgedepots, das in anderen Ländern eine kostengünstige Anlage in Investmentfonds und ETFs ermöglicht und in gewissem Umfang pfändungs- und insolvenzsicher wäre? Vielen Selbstständigen hätte das in der Corona-Krise sehr geholfen.

Was sagen die Parteien dazu?

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.

Wir wollen rentenpolitisch den Generationenvertrag weiterdenken und dabei insbesondere die betriebliche- und private Altersvorsorge nachhaltig gestalten sowie neu aufstellen. Ein wesentlicher Baustein wird hierbei ein neues Standardvorsorgeprodukt sein.

Neben der Einbeziehung von nicht abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rente, die einen hohen Pfändungs- und Insolvenzschutz bietet, wollen wir GRÜNE für die zusätzlichen private Altersvorsorge mit einem öffentlich organisierten Bürger*innenfonds eine Alternative zur gescheiterten Riesterrente schaffen. Hierdurch können Sparer deutlich kostengünstiger als in privaten Riesterverträgen in einem breit diversifizierten Portfolio an den Kapitalmärkten für das Alter vorsorgen. Dieser soll auch für Selbstständige offenstehen und muss ein Schutzniveau vor Insolvenz und Pfändung wie andere Altersvorsorgeprodukte genießen.

Neben der Stärkung der gesetzlichen Rente werden wir einen staatlich verwalteten Rentenfonds nach schwedischem Modell einführen, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Ein Pfändungs- und Insolvenzschutz der neuen Altersvorsorge ist ein zusätzlicher Weg zur Verhinderung der Altersarmut und der Erhaltung des Lebensstandards. Uns ist wichtig, dass die Altersvorsorge nicht zur Absicherung in Krisenzeiten während des Berufslebens genutzt werden muss, sondern das Alter absichert. Deswegen werden wir den Selbständigen ein attraktives Angebot zur Absicherung in Krisenzeiten wie Pandemien machen.

Wir Freie Demokraten wollen ein Altersvorsorge-Depot einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver.

Das Video zum Wahlprüfstein:

Wie bewertet der VGSD die Antworten der Parteien zum Thema Altersvorsorgedepot und -pflicht? – Andreas im Video-Interview mit Kathrin von exali.de zu diesem Wahlprüfstein.

Die AfD erkennt die Probleme, die die fehlgeleitete Lockdown-Politik der Regierung herbeigeführt hat. Wir streben aber kein Altersvorsorgedepot an, da es die grundlegenden Probleme des Rentensystems nicht löst. Hierzu benötigt es eine demografische Wende, die wir durch eine signifikante Entlastung der Familien lösen wollen. Für Unternehmen und Selbstständige, die nachweislich durch die Lockdown-Politik besonders betroffen wurden, setzen wir uns auf nationaler Ebene für Entschädigungen ein.

Verlässlicher als jede kapitalbasierte Altersvorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. Als LINKES Kernprojekt wollen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einbeziehen. Deshalb haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können. Das Rentenniveau wollen wir sofort auf 53 Prozent anheben.

Wir wollen sicherstellen, dass die freiwillige betriebliche oder private Vorsorge vom Staat honoriert wird. Das bedeutet, dass die Auszahlungen aus diesen Versicherungen nicht etwa zu einer Senkung der Grundsicherung im Alter führen, sondern von den Begünstigten – zumindest teilweise – zusätzlich zu staatlichen Transferleistungen bezogen werden dürfen. Das Schonvermögen eines/einer Antragsteller*in von Hartz IV soll zur Vermeidung von Altersarmut erweitert werden. Dazu soll der Bemessungsbetrag auf 2.000 Euro pro Lebensjahr ohne Obergrenze angehoben werden.

Wir setzen uns für die Schaffung eines staatlichen Altersvorsorgefonds ein, der sich am norwegischen Oljefondet orientiert und es jeder*jedem ermöglicht unabhängig vom Berufsstand privat für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig würde ein solcher Fonds auch zukunftsgerichtete öffentliche Investitionen ermöglichen. Die Vorsorge in diesem Fond oder auch in Aktienfonds, wenn die Nutzung als Altersvorsorgen z. B. durch einen langfristige Anlagehorizont plausibel dargestellt werden kann, soll außerdem im Falle von ALG II Anspruch zum Schonvermögen zählen und somit nicht angerechnet und vor allem nicht aufgebraucht werden.

Solange dies staatlich gemanagt wird und mit der Verwaltung keine Profitinteressen der Emittenten bedient werden, kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein.

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