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Förderung von Gründungsseminaren gestrichen / Monokultur staatlicher Schulungsangebote zu erwarten

Update: Wilfried Tönnies hat eine Bundestagspetition initiiert, in der er die Verlängerung der Seminarförderung fordert. Bitte mitzeichnen!

Wie schon berichtet hat Wirtschaftsminister Gabriel gestern eine „Neue Gründerzeit“ ausgerufen. Zugleich hat das Wirtschaftsministerium zum 31.12.2015 die Förderung von Seminaren für Gründer und Selbstständige eingestellt – nachdem in den letzten Jahren bereits praktisch alle anderen wichtigen Formen der Gründungsförderung systematisch geschliffen wurden (Gründungszuschuss: Rückgang der Förderungen um 80 Prozent, Abschaffung des Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, Einstellung des Mikrokreditfonds Deutschland, um nur die wichtigsten Kürzungen zu nennen).

Die Meldung hat zu vielen Kommentaren auf der Facebook-Seite des Ministeriums geführt, aber auch zur Nachfrage an uns, was es mit der Förderung der Gründungs- und Unternehmerseminare auf sich hat und woher wir diese Information haben.

Quelle ist ein Infoschreiben des für die Förderung zuständigen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das uns von Programmteilnehmern weitergeleitet wurde. Wir haben auf der Seite des BAFA noch keine Veröffentlichung dazu gefunden, weshalb wir das Infoschreiben unten wiedergeben.

Welche Seminare wurden wie gefördert?

Bestimmte Seminare für Gründer und Selbstständige, die betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, wurden seit vielen Jahren unter bestimmten Bedingungen (Nachweis einer Deckungslücke, Eigenanteil der Seminarteilnehmer, Nachweis Mindestteilnehmerzahl usw.) über das BAFA bezuschusst, damit diese auch für Gründer und Kleinunternehmer erschwinglich sind. Der Eigenanteil beträgt dabei mindestens 20 Euro pro Teilnehmer und Tag, die Förderung maximal 400 Euro für ein Ganztagesseminar. Bei kommerziellen Seminaranbietern liegt der Preis pro Teilnehmer und Tag meist deutlich über 400 Euro, so dass diese ein getrenntes Marktsegment bilden.

Welche Auswirkungen hat die Streichung auf das Angebot preisgünstiger Seminare für Gründer und Selbstständige?

Bei staatlichen Förderungen lässt sich immer darüber streiten, ob es durch die Förderung zu einer Verzerrung des Marktes kommt und ob der bürokratische Aufwand zur Erlangung der Förderung in einem vernünftigen Verhältnis zur Höhe der Förderung steht. Unseres Erachtens war die BAFA-Förderung sinnvoller und sehr viel weniger bürokratisch in der Abwicklung als beispielsweise Bildungsgutscheine, die zudem einen Anreiz zu höheren Seminarpreisen setzen.

Die Kürzung wird dazu führen, dass die Vielfalt der Anbieter abnimmt und es preisgünstige Seminare nur noch von Seiten von Kammern und Arbeitsagnturen gibt, die über eigene Zugänge zu Fördertöpfen verfügen. Das Angebot wird also mehr oder minder verstaatlicht. Private Anbieter, die „näher an der Praxis“ sind und unabhängiger informieren, haben gegenüber solche Institutionen nach dem Wegfall der Förderung einen noch größeren Wettbewerbsnachteil als bisher schon, so dass sich fast alle verbliebenen von dem Markt zurückziehen bzw. auf Seminare für etablierte Unternehmer konzentrieren werden.

Braucht man Präsenzseminare überhaupt noch?

Natürlich gibt es ein breites Informationsangebot im Internet und der VGSD leistet mit seinen Experten-Telkos sicher einen Beitrag zu den in der Mail unten aufgeführten „umfassenden Informations- und Unterstützungsangeboten von ... Initiativen und Netzwerken“. Allerdings bieten Internetangebote und Telkos mit dreistelliger Teilnehmerzahl einfach nicht die gleiche Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen, wie ein Präsenzseminar. Und gerade Gründer und junge Unternehmen haben viele, oft spezielle Fragen.

Seminare sind auch oft sehr viel effektiver als Einzelberatungen. Zum einen sind sie für den Teilnehmer sehr viel preiswerter: Der Beitrag pro Teilnehmer an einem BAFA-geförderten Seminar dürfte i.d.R. zwischen 20 und 100 Euro für acht Stunden liegen. Eine geförderte Einzelberatung kostet ca. 50 Euro pro Stunde und ist aufgrund des Aufwands für die Beantragung erst ab mindestens 8 Stunden = 400 Euro Eigenanteil sinnvoll. Außerdem profitieren Seminarteilnehmer von den Fragen der anderen.

Wir vermuten allerdings, dass die Zahl der förderfähigen Seminare mit > =7 Teilnehmern mit dem Rückgang der geförderten Gründungen in den letzten Jahren stark abgenommen hat. Durch das Zusammenspielen der verschiedenen Kürzungen wird die Gründerinfrastruktur, die sich über Jahre entwickelt hatte, weiter zerschlagen und durch eine Monokultur staatlicher (und damit oft praxisferner) Angebote ersetzt. Das wird man wahrscheinlich in nicht all zu ferner Zukunft bedauern.

Infoschreiben der BAFA zur Streichung des Programms

An die

Beraterinnen/Berater und

Veranstalterinnen/Veranstalter

Eschborn, 02.06.2015 (wir haben die E-Mail am 10.06.2015 erhalten)

Info 17

Beratungs- und Schulungsförderung des BMWi

HIER

  • Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen vom 1. Dezember 2012 in der geänderten Fassung vom 15. August 2012 sowie vom 30. Januar 2015
  • Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 1. Dezember 2015 in der geänderten Fassung vom 15. August 2012 sowie vom 30. Januar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, laufen die o.g. Richtlinien zum Ende des Jahres aus. Hiermit möchte ich Sie über die derzeitigen Planungen zur Beratungs- und Schulungsförderung informieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelt ein neues Konzept zur Information und Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen, das die verschiedenen aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderungen unternehmerischen Know-hows ab 2016 neu ausrichtet und die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführten Förderprogramme zusammenfasst.

Hierbei ist der Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen, der in der neuen Strukturfonds-Förderperiode auch nur in geringerem Umfang ESF-Mittel beinhaltet. Diese gilt es besonders effektiv und effizient einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Fortsetzung der Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen künftig nicht mehr möglich.

Im Gegensatz zur einzelbetrieblichen Beratung ist die Bedeutung von Informations- und Schulungsveranstaltungen durch das stark angewachsene Informationsangebot von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Ministerien u. a. im Internet gesunken. Die Information der Unternehmerinnen und Unternehmer durch Seminare kann im Gegensatz zu konkreten Beratungen in unternehmerischen Entscheidungsfragen auch nur einen allgemeinen Beitrag zu besseren unternehmerischen Entscheidungen leisten.

Darüber hinaus stehen insbesondere für Gründerinnen und Gründer umfassende Informations- und Unterstützungsangebote von Bund, Ländern, Kammern, Verbänden sowie zahlreichen Initiativen und Netzwerken zur Verfügung, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern. Beispielsweise bietet das Internetportal www.existenzgruender.de des BMWi neben ausführlichen Gründungsinformationen ein Expertenforum, das individuell Fragen beantwortet, sowie Online-Programme, u.a. zur Businessplan-Erstellung, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderung des unternehmerischen Know-hows für KMU sowie freie Berufe durch Unternehmensberatungen soll dagegen grundsätzlich fortgesetzt und für junge neu gegründete Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten geöffnet werden.

Damit wird die Unternehmensberatungsförderung des BMWi künftig wieder nach einem einheitlichen Konzept mit aufeinander abgestimmten Förderkonditionen für KMU in allen Phasen der Unternehmensentwicklung erfolgen und in einem einheitlichen Verfahren durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pieper

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