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Art. 2 Nr. 18 Buchstabe b AGVO der EU: Startups von allen Förderungsmaßnahmen ausgeschlossen?

1 Person fragt sich das

Hallo,

heute wurde erneut einer unserer ZIM Anträge abgelehnt. Ich bin der Sache dann etwas auf den Grund gegangen und habe folgendes festgestellt:

Es gibt seit 2022 eine neue bürokratische Verordnung in der EU, die eigentlich alle Startups von jeglichen Fördermaßnahmen ausschließt, die sich durch Gesellschafterdarlehen finanzieren,

www.zoll.de­/SharedDoc­…eiten.html

In diesem Fall gilt ein Startup fast immer als "eine Gesellschaft in Schwierigkeiten", da das Gesellschafterdarlehen auch mit Rangrücktritt nicht mehr als Eigenkapital gewertet wird. Letzteres schließt dann wie es aussieht jegliche Förderungsoption aus.

Vielleicht ist Ihnen das ja so schon bewusst. Auf alle Fälle scheint es sich einzureihen in Maßnahmen der Behörden, Einnahmen für die Behörden zu erhöhen und Ausgabe außerhalb der Behörden zu reduzieren, ohne dass Steuererhöhungen durchgeführt werden müssen.

Vielleicht mögen Sie diesem Thema ja mal etwas nachgehen. Ich stelle fest, dass ich wohl doch weit weg gehen muss, um dieser furchtbaren Bürokratie und der Gier der staatlichen Einrichtungen durch Auswandern zu entfliehen.

Viele Grüße

Hauke Krüger

Hauke Krüger
Hauke Krüger
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