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Auslandsgeschäfte sind bei der E-Rechnung ausgenommen - gilt das auch für das EU-Ausland?

1 Person fragt sich das

Zur E-Rechnungspflicht habe ich gelesen: "Rechnungen von/an ausländische Unternehmen sind ausgenommen."
Bezieht sich das auf alle ausländischen Unternehmen inklusive Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder nur ausserhalb der EU?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Das bezieht sich auf alle Auslandsgeschäfte, also auch solche mit Lieferanten/Kunden im EU-Ausland.
Die E-Rechnungspflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen/Selbstständigen.
Vgl. www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66460

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