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Corona Sofort Hilfe

2 Personen fragen sich das

Halo ihr Lieben ,
Ich habe ein Kosmetik Studio seit Oktober 2019. Ich hatte so eben eröffnet und all mein Geld investiert, als es im März hieß wir müssen wegen des Lockdowns schließen.
Mein damaliger Steuerberater riet mir damals die gesamte Soforthilfe zu beantragen und ich war mit einer der ersten , noch Ende März .
Als wir dann wieder eröffneten Mitte Mai, haben uns die Kundinnen die Bude eingerannt- genauso wie bei den Friseuren.

Nun sagte mir mein neuer Steuerberater, dass ich die komplette Hilfe zurück zahlen müsse - da der Bemessungszeitraum im Nachgang verändert wurde .
Nun zählen die Monate April , Mai und Juni als gesamtes . Nur wer in diesem Zeitraum existenziell bedroht war - was so interpretiert wird , dass man seine betrieblichen Kosten nicht mehr tragen konnte , könne die Gelder behalten.
Somit müsste es nach meinem Verständnis doch alle körpernahen Dienstleistungen betreffen , da wir im Mai und Juni versucht haben allen Kund*innen gerecht zu werden und doppelt und dreifach gearbeitet haben , um die geschlossenen Monate zu kompensieren.

Ich habe bisher noch nichts zurückgezahlt, da ich immer noch im Aufbau bin und die letzten Jahre durch die Schließungen auch keine Puffer erarbeiten konnte.
Aber so geht es doch nicht nur mit , oder ?

Ich höre so gar nichts aus dem Bereich und frage mich , ob ich richtig informiert bin von meinem Steuerberater.
Kann mir jemand etwas dazu sagen ?
Vielen lieben Dank

Anna Kaiser
Anna Kaiser
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Anna !
Die Corona Soforthilfe wurde durch das jeweilige Bundesland ausbezahlt und geregelt. Somit gab es auch unterschiedliche Vorraussetzungen, unterschiedliche Beträge der Hilfen und Verfahrensweisen zum Antrag abhängig vom Bundesland.

Soweit ich weiß, wurden schon immer 3 Monate für die Berechnung des Liquiditätsengpasses angesetzt.
Dabei wird der Liquiditätsengpass wie folgt definiert:
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

(Quelle: swmp.eu­/corona-so­…tsengpass)
Wenn Du es nun geschafft hast Deine Verluste aus April und Mai zu kompensieren, hast Du keinen Liquiditätsengpass mehr.

Christian Winzinger
Christian Winzinger
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