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Corona-Soforthilfe Hessen – Rückforderung 2020 jetzt mitten in den Sommerferien mit 2-Wochen-Frist – Handlungsmöglichkeiten?

6 Personen fragen sich das

Liebe VGSD-Community,
ich habe gestern ein Schreiben vom Regierungspräsidium Kassel erhalten, das mich ziemlich aus der Bahn wirft – vielleicht geht es ja noch anderen hier so.

Kurz die Eckdaten:
2020 habe ich in Hessen die Corona-Soforthilfe in Höhe von 6.200 € beantragt und bewilligt bekommen.
Der Bewilligungszeitraum ist auf 11.03.–10.06.2020 festgelegt.
Jetzt – über 5 Jahre später – erhalte ich mitten in den Sommerferien die Aufforderung, innerhalb von nur zwei Wochen (!) im Online-Portal meine tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben für diesen engen Zeitraum einzutragen.
Andernfalls droht der Widerruf des gesamten Bescheids und die vollständige Rückforderung.
Mein Problem: Im Mai 2020 hatte ich einen größeren Zahlungseingang für eine Leistung, die lange vor Corona erbracht wurde. Diese Zahlung verfälscht rechnerisch meinen Liquiditätsengpass – ich befürchte, dass dadurch eine Überkompensation angezeigt wird, obwohl ich im restlichen Jahr massive Umsatzausfälle hatte.

Meine Fragen nun an Euch:

  • Gibt es in Hessen Möglichkeiten, solche Einmalzahlungen aus der Berechnung herauszunehmen oder gesondert zu begründen?
  • Hat jemand hier Erfahrungen mit Fristverlängerungs-Anträgen beim RP Kassel – werden diese aktuell gewährt?
  • Kennt jemand rechtliche Schritte oder Musterverfahren gegen diese kurzfristigen Abfragen, insbesondere im Hinblick auf die extreme Zeitspanne seit Bewilligung?

Für mich persönlich geht es um viel Geld – 6.200 € sind als Solo-Selbstständige eine enorme Summe.
Ich möchte nicht einfach zurückzahlen, wenn mein tatsächlicher Liquiditätsengpass in der Pandemie sachlich belegt werden kann – für mich geht es um viel Geld und um Fairness.
Über Eure Erfahrungen, Tipps oder Kontakte wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Heike Justin-Sauter

Heike
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

In Hessen gab es bislang keine Aufforderung zur Endabrechnung. Natürlich: wenn überkompensiert wurde, musste man die Soforthilfe pro-aktiv zurückzahlen. In meinem Fall z. B. lag für den von mir ausgewählten Betrachtungszeitraum von Mai bis Juni sogar eine Unterkompensation von. Ich hätte also sogar noch ein paar hundert Euro mehr bekommen können. Soweit ich im Bilde bin, war es in Hessen so, dass man nur bei einer Überkompensation eine Endabrechnung machen musste. Ich lasse mich aber gern korrigieren. Was nun aber der entscheidende Kritikpunkt ist: mein Betrachtungszeitraum für den Liquiditätsengpass wird durch die Rückmeldepraxis vollkommen ignoriert. Ich hatte mich auf die Vorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums vom 30.3.2020 verlassen, in der es hieß: der Liquiditätsengpass ist für die drei Monate zu ermitteln, die auf den Tag der Antragstellung folgen. Das ist nun wirklich völlig unmissverständlich. Antrag im April: Liquiditätsengpass für die Monate Mai bis Juli. Und eben nicht 11. März bis 11. Juni. Man kann doch nicht einfach die Regeln im Nachgang einfach so ändern! Ein weiterer Kritikpunkt ist die Nennung der liquiden Mittel zum Antragszeitpunkt. Ich hatte hier nachgefragt und es hieß, hier müsste man seinen Kontostand am Stichtag eintragen. Wie aber soll das funktionieren, wenn man kein lupenreines Geschäftskonto führt (wozu wir als Solo-Selbstständige nicht verpflichtet sind)? Ich habe meine Konto seit 1998 bei derselben Bank und da laufen auch private Buchungen oder Zahlungen für die Küstlersozialkasse. Um hier einen korrekten Betrag zu ermitteln, müsste ich diese privaten Posten aus 27 Jahren händisch rausrechnen. Das ist wohl etwas realitatsfern… Also: bitte nicht voreilig hier schießen! Die Förderbedingungen und praktischen Handhabungen gleichen quasi einem Flickenteppich. Für mich sind im Moment nur die beiden Punkte „maßgeblicher Betrachtungszeitraum“ und die Frage der korrekten Ermittlung der Liquidität zum Stichtag Antragsstellung wichtig.

Andreas Varnhorn
Andreas Varnhorn
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Akzeptierte Antwort

In Ergänzung zu meiner Anfrage vom 14.08.2025 möchte ich noch auf einen aktuellen Beitrag hinweisen: In der Hessenschau lief gestern Abend ein kurzer Bericht zu den umstrittenen Überprüfungen der Corona-Soforthilfen. Hier der Link:
www.hessenschau.de­/wirtschaf­…n-106.html
Viele Grüße,

Heike
Heike
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