Das wäre auch mein Verständnis: Anstellung hat Vorrang und schließt unabhängig vom Umfang die Ermäßigung der Einkommensteuer-Vorauszahlung aus.
Dass in deinem konkreten Fall (keine Lohnsteuer) keine Auszahlung durch den Arbeitgeber möglich ist, wusste ich nicht.
In jedem Fall sollte zeitverzögert im Rahmen des Einkommensteuerbescheids 2022 die Abrechnung stattfinden, eigentlich auch komplett ohne ein Zutunn von dir nach meinem Verständnis.
Energiepreispauschale bei Anstellung aber hauptberuflicher Selbständigkeit
2 Personen fragen sich das
Hallo,
ich übe neben meiner Selbständigkeit noch eine angestellte Tätigkeit aus, bin aber von den Sozialversicherungen als "hauptberuflich Selbständig" eingestuft.
Daher beziehe ich das Gehalt aus der Tätigkeit annähernd brutto = netto und zahle bspw. die Lohnsteuer im Rahmen meiner Einkommensteuervorauszahlungen und die Kranken- und Rentenbeiträge separat und selbst an die zuständigen Kassen.
Da mein AG für die Teilbeschäftigung keine Lohnsteuer abführt, kann er diese auch nicht um die EPP senken. Post vom Finanzamt, dass ich meine EKST Vorauszahlung um 300€ senken darf, habe ich vermutlich aufgrund dieser Anstellung auch nicht bekommen.
Kann ich die EPP einfach im Rahmen meiner EKST Erklärung für 2022 geltend machen? Das wäre natürlich zeitlich erst noch weit in der Zukunft, aber vielleicht die rechtssichere Variante für alle Beteiligten?
Vielen Dank für eure Mühen,
Tom