Bei einer eintägigen Reise mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kannst du zwölf Euro abziehen.
Bei mehrtägigen Reisen darfst du zwölf Euro für den An- und Abreisetag abziehen. In den Zwischentagen (24h-Abwesenheit) sind es 24 Euro.
Die Expertin erklärt aber: “Sind die tatsächlichen Verpflegungskosten höher als die Pauschalen, sind für Zwecke der Einkommensteuer dennoch nur die Pauschalen abzugsfähig. Es besteht jedoch grds. ein Recht auf Vorsteuerabzug aus den tatsächlichen Verpflegungskosten.”
In welcher Höhe darf ich Verpflegungsmehraufwendungen absetzen?
1 Person fragt sich das
Was, wenn die tatsächlichen Kosten höher waren als die Pauschale?