Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Kann ich als Chef erlauben, Krankschreibung später abzugeben?

1 Person fragt sich das

Normalerweise wird verlangt, dass der Arbeitnehmer bei Krankheit nach 3 Tagen eine ärzliche Bescheinigung abgibt. Kann ich als Arbeitgerber auch eine spätere Bescheiniging vereinaren? Klar, rückwirkend geht dann nicht und bei längerer Krankheit muss ich dann den Lohn länger fortzahlen. Aber das fänd ich nicht so schlimm. Ich finde es einfach unnötig, dass man bei jeder Erkältung gleich zum Arzt muss und vertraue meinen Mitarbeiter:innen. Ist das erlaubt oder ist das gesetzlich so festgelegt, dass ds nach 3 Tagen sein muss?

Manuela Risch
Manuela Risch
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Du kannst das Thema Krankheit und Nachweis derselben bei Angestellten an sich indivuell handhaben. Wenn du keinen Nachweis nach 3 Tagen verlangst, ist es erst einmal dein Risiko, weil du bei Krankheit weiterzahlen musst. Die 3-Tage-Regelung ist Schutz des Arbeitgebers vor unberechtigter Lohnfortzahlung und Schuzt des ArbN vor Gehaltsausfall bei längerer Krankheit. Lt. Entgeltfortzahlungsgesetz kann der Arbeitgeber die Krankschreibung auch schon am 1. Tag verlangen.
Wenn du auf den Schutz vor längerer unberechtigter Zahlung verzichten willst, ist das deine Entscheidung.

Zu beachten ist dabei, dass der Arbeitnehmer die Krankschreibung auch seiner Krankenkasse schicken muss (ab 2023 eAU), um ggf. den Anspruch auf Krankengeld geltend machen zu können, wenn es länger als 6 Wochen dauert. Aber wenn du das Gehalt verlängert zahlst, verschieben sich die Fristen halt nach hintern.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #