Das hängt ein bisschen davon ab,
1. ob die beauftragte Person das ein bisschen nebenberuflich macht ober ob sie damit mehrere Tausend Euro pro Jahr verdient,
2. und ob sie das selbständig tut und nicht angestellt ist.
Grundsätzlich ist "Social Media Marketing" aber Bestandteil der KSK-pflichtigen publizistischen Arbeit, hier in Form von PR-Arbeit und Ähnlichem, zumindest nach Ansicht der KSK in ihrem Informationsblatt:
www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin…werber.pdf
Um eine Frage zu beantworten melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Künstlersozialabgabe für Social Media Management
1 Person fragt sich das
Hallo,
Fällt die Künstlersozialabgabe an, wenn man einen Freelancer für social Media Management beauftragt?
Machen die Leistungen, die erbracht werden, einen Unterschied? Ob es Planung, Recherche oder Erstellung von Posts sind?