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Neustarthilfe 22 Q2 SAB Sachsen Dresden

3 Personen fragen sich das

Widerspruch SAB

Sehr geehrtes Team der VGSD ,Liebe Community,
Ich bin Soloselbstständiger aus Sachsen und habe einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 2.Quartal am 13.05.22 gestellt.Das BMWi hat einen technischen Fehler ( Änderung der Vorgangsnummer ohne Benachrichtigung) zugegeben, welcher zu erheblichen Verzögerungen in der Auszahlung von der SAB Sachsen geführt hat.Die Daten wurden erst viel später an meine Bewilligungsstelle gesendet.Die SAB ging davon aus,dass ich meinen Antrag erst am 09.06.22 gestellt hätte,was aber nicht der Wahrheit entspricht,da ich meinen Antrag nachweislich am 13.05.22 gestellt hatte.
Am 21.06.22 erhielt ich einen vorläufigen Bescheid von der SAB mit der Maßgabe Gründe zu nennen inwiefern meine Selbstständigkeit beeinträchtigt sei.
Ich habe vielerlei Gründe genannt und auch einen Einkommensnachweis im .pdf Format versendet.
Dies alles half nicht.

Am 07.09.22 habe ich einen Ablehnungsbescheid von der SAB erhalten mit der Begründung ,
dass nach weitgehender Aufhebung der Staatlichen Maßnahmen zur Corona Bekämpfung Unternehmen in aller Regel wieder uneingeschränkt operieren können.Meine Ausführungen wurden komplett aus dem Kontext gerissen (Krieg,Inflation,steigende Energiepreise,mangelnde Zahlungsmoral von Auftraggebern) mit der Begründung, dass die Gründe dem allgemeinen unternehmerischen Risiko unterliegen.
Die Antragsberechtigung ist somit nicht gegeben.Der­ Antrag ist abzulehnen.

Ich habe versucht einen Antrag auf Neuprüfung zu stellen(aufgrund der Verzögerungen durch technische Fehler),der mir nicht gewährt wurde bzw. schlichtweg nicht existiert.
Ich kann lediglich bis zum 10.10.22 einen form- und fristgerechten Widerspruch mit rechtsverbindlicher Unterschrift einreichen laut Rechtsbehelfsbelehrung.

Dieser Widerspruch ist allerdings an Kosten gebunden laut Sächsischen Verwaltungskostengesetz.Dies gilt nicht für Widerspruchsführer,die gebührenbefreit sind.

Meine Frage an Sie / Euch.

Macht es Sinn einen Widerspruch auf zu setzen?
Die Kosten für ein Widerspruchsverfahren würden das 1 1/2 fache des mir zustehenden Betrags in Höhe von 4475€ ausmachen.

An wen könnte ich mich noch wenden ohne die Kosten bei Misserfolg eines Widerspruchsverfahrens zu tragen?

Sind bei Ihnen schon derlei Beschwerden eingegangen?

Existiert evtl. in Sachsen schon ein Beschwerdeführer (Institution) an den man sich wenden könnte?

Die Gewerkschaft Verdi sagt folgendes dazu: "

Verdi

Neustarthilfen in 2022, also sowohl für das erste als auch das zweite Quartal endete die Antragsfrist (für Erstanträge) am 15. Juni 2022.

Die Hilfe für das zweite Quartal, April bis Juni (mit monatlich 1.500 €) konnte zwischen dem 13.4. und dem 15.6.22 per Direktantrag angefordert werden, seit dem 19. Mai wurde und wird dabei für laufende Anträge und bei Überprüfungen zusätzlich eine"vorherigeErläuterung des Coronabezugs"verlangt. Die verursacht derzeit einigen Ärger und wird nach unserer Einschätzung in vielen Fällen vor den Verwaltungsgerichten landen (müssen).So wie es aussieht, hat dasBMWK(früher BMWi) die ausführenden Länder bzw. deren Bewilligungsstellen für die Neustarthilfe angewiesen Anträge entsprechend strenger zu prüfen.
Die Praxis ist offenbar, dass seitdem die Antragsteller*innen aufgefordert wurden (und bei laufenden Anträgen noch werden), neben der eigenen Tätigkeit auch konkrete die Betroffenheit durch staatliche Coronamaßnahmen und/oder die individuellen Auswirkungen der Pandemie auf das eigene Geschäft ab April 2022 zu schildern. Auf den ersten Blick sieht das aus wie ein Filter, jene Anträge auszusortieren, bei denen ganz offensichtlich der Umsatzrückgang nicht auf die Pandemie zurückzuführen ist, tatsächlich aber haben wir das Feedback, dass es prüfende Stellen gibt, die gegenüber Antragsteller*innen argumentieren: Da es keine staatliche Coronamaßnahmen mehr gibt, glauben wir nicht, dass ein Umsatzrückgang coronabedingt ist. Wie eine plausible, nicht willkürliche Prüfung aussehen soll, ob ein Auftragsmangel (ab April 2022) Corona zuzurechnen ist oder nicht, ist uns ehrlich gesagt schleierhaft.
Für eine Einschätzung, ob es bei den pauschalen Ablehnungen um Einzelfälle oder -regionen geht, sowie die notwendigen Reaktionen, brauchen wir eure Hilfe:Deine Erfahrungen mit der nachgeschobenen Klausel schicke bitte in Stichworten an uns, dasver.di-Referat Selbstständige!
Wenn sich herausstellt, dass es weniger um eine Maßnahme gegen Betrugsversuch geht, sondern versucht wird, tatsächlich durch Corona bedingte Umsatzausfälle nicht mehr anzuerkennen, werden wohl Rechtsstreitigkeiten unvermeidlich sein. – Deren Ausgang können wir nicht prognostizieren, uns aber vorstellen, dass die Verwaltungsgerichte das so nicht durchgehen lassen.
Unser Zwischenfazit: Es wurde wieder einmal ohne Not eine Grauzone geschaffen, die mindestens zur Verunsicherung der corona-gebeutelten Solo-Selbstständigen führt. Warum hier ausgerechnet bei vergleichsweise kleinen Summen und kurzer Laufzeit ein Beschäftigungsprogramm für Anwält*innen und Verwaltungsgerichte sowie eine Ungleichbehandlung riskiert wird, ist uns unverständlich. Die Tendenz, die Hilfen unprofessionell, verspätet, verwirrend und verunsichernd zu gestalten, wird mit der neuen Hürde der geforderten Begründung leider konsequent durchgehalten. "

Hätte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolgsaussichten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre / Eure Hilfe😊

Hans Wurst
Hans Wurst
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ich komme nicht aus Sachsen sondern aus Berlin. Doch ein Mandant von mir war auch davon betroffen, dass er detailliert nachweisen musste, dass er auch im 2. Quartal 2022 noch durch Corona beeinflusst Umsatzrückgänge zu verzeichnen hat.
Es gab noch eine zweite Nachfrage die wir auch mit Nachweisen belegen konnten. Er hat dann im Juli die Zahlung erhalten.

Ich gehe daher davon aus, dass hier unbedingt Geld eingespart werden soll und daher von den Antragsteller eine Nachweispflicht eingeführt wurde die diese vor die schwierige Aufgabe stellt, zu beweisen, dass Umsätze auf Grund von Corona nicht oder nur gering erzielt werden und nicht aufgrund von der Energiekrise und der Inflation.

Im Übrigen mein Mandant hatte seinen Antrag bereits Anfang April gestellt. Lt. Auskunft der IBB wurden diese Überprüfungen der Anträge auf Geheiß des Bundes durchgeführt und sollen nur stichprobenartig vorgenommen worden sein.

In deinem Fall habe ich das Gefühl, dass es eher systematisch erfolgte. Ich glaube nicht das du Erfolg haben wirst. Ich weiß ja nicht in welcher Branche du tätig bist, bei meinem Mandanten, der fast ausschließlich mit dem öffentlichen Dienst zusammenarbeitet, konnte anhand einer Verlautbarung der LHK nachgewiesen werden, dass Coronabedingt Auszahlungen für geleistete Dienste stark verzögert geleistet werden. Wenn du so etwas nicht hast, wird ein Widerspruch wohl nicht von Erfolg gekrönt sein.

Ich, an deiner Stelle würde keine Energie und Geld in dieses Abenteuer stecken. Denn, auch wenn du es machst; dann dauert dies alles Monate und falls du Glück haben solltest wirst du mit einer Zahlung erst im nächsten Jahr rechnen können. Bis dahin musst du eine andere Lösung gefunden haben um dein Unternehmen weiter am Leben zu erhalten. Investiere lieber die Energie und dein Geld darin.

Ich wünsche dir viel Glück.

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