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Offene Forderung: wie eintreiben?

2 Personen fragen sich das

Hallo,
ein Kunde hat meine Rechnung aus 2020 in Höhe von ein paar Hundert Euro trotz mehrfachen Nachfragens per email und Telefon bis jetzt nicht bezahlt.
Ich lege keinen Wert mehr auf eine gute Beziehung zu diesem Kunden und erwarte auch keine Folgeaufträge mehr von ihm.
Wie würdet Ihr vorgehen? Hat jemand Erfahrung mit Inkassodiensten?
Mit Mahn-/Vollstreckungsbescheiden habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, das letzte mal, als ich das mal in einem anderen Fall versuchte, hat die Gerichtsvollzieherin niemanden angetroffen, kurz darauf war damals die Firma insolvent.
Das kann hier natürlich auch passieren, aber ich möchte wenigstens noch etwas versucht haben.
Vielen Dank für alle Tipps!

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

unabhängig von den schlechten Erfahrungen. Eine Insolvenz kann bei theoretisch bei jedem Schuldner passieren. Daher würde ich unter insolvenzbekanntmachungen.de­ zunächst prüfen, ob das ggf. vorliegt.

Die Reihenfolge wäre m.E.

1. Mahnbescheid kostenlos online ausfüllen, ausdrucken und per Post ans Mahngericht:

www.online-mahnantrag.de­

2. Wenn Schuldner Widerspruch einlegt, dann Klage einreichen. Bis 5.000 EUR Streitwert herrscht kein Anwaltszwang, trotzdem würde ich einen Anwalt beauftragen. Der ist Experte dafür, Sie sicherlich nicht.

3. Legt Schuldner keinen Widerspruch ein, kann ein Titel beantragt werden, das kennen Sie ja, Mit Titel würde ich dann Zwangsvollstreckungsmaßen einleiten lassen, auch hierfür gibt es Fachleute.

4. Hoffen kann man, das der Schuldner durch den Mahnbescheid sofort zahlt. Wer am lautesten brüllt, wird zuerst bedient. Daher würde ich raten, "laut" zu brüllen.

Das Prozeßkostenrisiko tragen Sie, aber es ist immer ein Abwägen. Vielleicht hat man ein Mal Pech, dafür 9 Mal Erfolg. Und man fühlt sich dann sicherlich 9 Mal sehr gut, für seine Leistungen auch die versprochende Vergütung bekommen zu haben,

viel Erfolg,
Grüße,

Markus Hübner

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