Die Kinder sind auf jeden Fall in der GKV mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. Wenn ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft habt, geht das auch für den Partner, ansonsten nicht.
Das ändert sich auch nicht, wenn du Gehalt beziehst. Von daher halte ich eine GmbH nicht für sinnvoll, da sie auch bürokratisch andere Voraussetzungen hat.
Falls dein Partner Probleme mit der Versicherung hat, solltest du ihn vielleicht kurz über der "Schmerzgrenze" bei dir einstellen.
Rechtsform Unternehmensgründung - sozialversicherungsrechtliche Komponente
2 Personen fragen sich das
Hallo zusammen, es geht um die Neugründung eines Unternehmens nach Pandemie bedingter Schließung in einem
anderem Segment. Ich werde weiter als Soloselbstständige agieren, möchte aber gerne meine Kinder sowie meinen Lebensgefährten (vorübergehend) in die Familienhilfe unserer gesetzlichen KV nehmen. Macht es Sinn, eine "Ein - Personen - GmbH" zu gründen und ein Mindestgehalt zu beziehen, um diese zuvor beschriebenen Möglichkeiten zu nutzen?
Oder habe ich als freiwillig gesetzlich versichertes KV - Mitglied die gleichen Optionen?
Besten Dank für eure Rückmeldung, LG