Ach sorry, hab ich nicht mitbekommen, daß das zahlungspflichtig ist...
Zitat:
"Fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen
Die zweite Voraussetzung ist: Er muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Auch diese Hürde nimmt Mechtel. Er hat zu Beginn seine Berufslebens 13 Jahre Beiträge an die Rentenkasse abgeführt, bevor er ins Versorgungswerk wechselte. Manner-Löffert warnt vor diesem Hintergrund vor einem Fehler, den einige machen, wenn sie in ein Versorgungswerk wechseln: „Wer weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte sich die Ansprüche daraus nicht vorschnell auszahlen lassen. Sondern lieber überlegen, ob er die fehlende Jahre nachbezahlt, um auf fünf Jahre zu kommen, um dadurch zu Rentenbeginn von der günstigeren Krankenversicherung für Rentner zu profitieren.“
Das gehe schon mit dem Mindestbeitrag von derzeit 103 Euro im Monat. Mütter schaffen die Fünf-Jahres-Bedingung leichter. Sie bekommen für jedes Kind drei Jahre als Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung anerkannt, die Einzahlung übernimmt der Staat."
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden