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Rentenversicherung und Krankenversicherung

2 Personen fragen sich das

hallo,

in einem Artikel in der FAZ habe ich einen interessanten Artikel gelesen:
www.faz.net­/aktuell/g­…03693.html
Ich selbst war mein ganzes Leben in der ges. KV freiwillig versichert. Nur war ich nie freiwilliger Beitragszahler in der ges. Rentenversicherung. Macht es Sinn, sich wie im Artikel beschrieben, für die fünf Jahre freiwillig rentenzuversichern, oder ist das riskant, weil es eine Prüfung nach sich ziehen würde..?

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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Ach sorry, hab ich nicht mitbekommen, daß das zahlungspflichtig ist...
Zitat:
"Fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen
Die zweite Voraussetzung ist: Er muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Auch diese Hürde nimmt Mechtel. Er hat zu Beginn seine Berufslebens 13 Jahre Beiträge an die Rentenkasse abgeführt, bevor er ins Versorgungswerk wechselte. Manner-Löffert warnt vor diesem Hintergrund vor einem Fehler, den einige machen, wenn sie in ein Versorgungswerk wechseln: „Wer weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte sich die Ansprüche daraus nicht vorschnell auszahlen lassen. Sondern lieber überlegen, ob er die fehlende Jahre nachbezahlt, um auf fünf Jahre zu kommen, um dadurch zu Rentenbeginn von der günstigeren Krankenversicherung für Rentner zu profitieren.“
Das gehe schon mit dem Mindestbeitrag von derzeit 103 Euro im Monat. Mütter schaffen die Fünf-Jahres-Bedingung leichter. Sie bekommen für jedes Kind drei Jahre als Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung anerkannt, die Einzahlung übernimmt der Staat."

spuze
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Akzeptierte Antwort

Wenn du zweidrittel der Zeit deiner beruflichen Tätigkeit in der GKV versichert bist und einen Anspruch auf Rente von der Deutschen Rentenversicherung hast, ist der Vorteil, dass du in die Pflichtversicherung der Rentner wechseln wirst. In erster Linie werden dann deine Einnahmen aus Kapitalertrag bei der Berechnung des KV-Betrags nicht miteinbezogen, was als freiwillig versicherter Rentner anders ist und meines Wissens bleiben auch die Renteneinkünfte aus der Dt. RV KV-betriagsfrei. Lass dich besser beraten (es gibt kostenlose Rentenberatung oft in den Gemeinden), was in deinem konkreten Fall wirklich vorteilhaft ist.

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