Wenn du zweidrittel der Zeit deiner beruflichen Tätigkeit in der GKV versichert bist und einen Anspruch auf Rente von der Deutschen Rentenversicherung hast, ist der Vorteil, dass du in die Pflichtversicherung der Rentner wechseln wirst. In erster Linie werden dann deine Einnahmen aus Kapitalertrag bei der Berechnung des KV-Betrags nicht miteinbezogen, was als freiwillig versicherter Rentner anders ist und meines Wissens bleiben auch die Renteneinkünfte aus der Dt. RV KV-betriagsfrei. Lass dich besser beraten (es gibt kostenlose Rentenberatung oft in den Gemeinden), was in deinem konkreten Fall wirklich vorteilhaft ist.
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