Eine Dozentinnentätigkeit wäre RV-pflichtig, eine Beratungstätigkeit nicht. Coaching ist eine Grauzone, und wenn man dort einen beratenden oder therapeutischen Schwerpunnkt glaubwürdig macht, kann es ohne RVPflicht durchgehen. Pflege ist meines Wissens RV-pflichtig. Achtung bei Workshops: Da muss man darlegen, dass keine oder nur sehr wenig Vermittlung von Wissen stattgefunden hat, sonst wird es schnell zum Training umgedeutet und somit RV-pflichtig.
Sollte es zu einer Deklaration der Einkünfte bei der RV kommen, kann es vorausschauend sinnvoll sein, die verschiedenen Einnahmen in einer Tabelle aufzuschlüsseln, in RV-pflichtige und RV-freie Einnamen. Laut Edit Frater, Leiterin des Trainerversorgung e.V., wird dies aus ihrer Erfahrung von der BRV akzeptiert. Bei einer Trainingstätigkeit kann man auch einzelne Rechnungen aufbrechen und einen Teil nicht als Training / Workshops (RV-pflichtig), sondern als Vorbereitungsarbeiten derselben (nicht RV-pflichtig) in die Tabelle eintragen. Wenn man den Vorbereitungsteil nicht übertreibt, wird offenbar auch das akzeptiert.
Auf Dauer ist es wahrscheinlich praktischer, von Anfang an die RV-pflichtigen und die nicht RV-pflichtigen Tätigkeiten unter zwei verschiedenen Steuernummern zu führen. Dann hat man zwei gesonderte EÜR.
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