Grundsätzlich darf ein Unternehmen nur mit Opt-Ins E-Mail-Werbung machen aufgrund des Wettbewerbs, - und Datenschutzrechts. Hier wird die ausdrückliche Zustimmung des Endverbrauchers für Werbekontaktaufnahme benötigt. Meist erfolgt dies durch E-Mail. Das heißt, der Verbraucher muss genau wissen, was er gerade einwilligt und dem aktiv zustimmen. Wenn man also Adressen kauft, sei es unmöglich diejenige in diesem Adressbuch zu haben, die für die Firma oder Produkte der Firma eingewilligt hätten, erzählt Dr. Föhlisch. Daher rät er davon ab, solche Adressbestände zu kaufen. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Wann darf das Unternehmen E-Mail-Werbung machen ohne Regelungen des Datenschutzes zu verletzen?
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Viele Unternehmen machen mit ihren Newsletter Werbung für Produkte, Dienstleistungen, aber auch für anstehende Veranstaltungen und Termine. Ist das vor dem Hintergrund der DSGVO überhaupt eralubt? Was ist zu beachten?