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Warum ist auf meiner Einkommensteuer-Vorauszahlung III/2022 zwar die Einkommensteuer, nicht aber der Soli gemindert?

1 Person fragt sich das

Auf meiner Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 ist die Einkommensteuer um 300 Euro gemindert, nicht aber der Solidaritätszuschlag. Ist das korrekt?

Immerhin musste ich dazu nichts unternehmen, beantragen etc., das ist ja schon mal super.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Das ist korrekt. Die Energiepreispauschale (EPP) beträgt 300 Euro und reduziert nicht das versteuernde Einkommen an sich, sondern nur die Vorauszahlung. Wenn auch der Soli gemindert würde, würdest du ja mehr als 300 Euro erhalten.

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Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich muss Soli auch erst bezahlt werden, wenn folgende Größen überschritten sind: Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. unter 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.
Das bedeutet, dass rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, ab diesem Jahr vollständig von der Zahlung des Solidaritätszuschlags (Soli) befreit sind.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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