Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Welchen Anteil an Kommunikationskosten (DSL-/Telefon-Flat) steuerlich geltend machen bei 100% HomeOffice ?

2 Personen fragen sich das

Angenommen man arbeitet als Software-Entwickler zu 100% im HomeOffice und hat einen DSL-Anschluss inkl. Festnetz-Flat.
Festnetz-Telefonate finden kaum noch statt, da nahezu alle Gespräche über MS Teams o.ä. stattfinden. Online ist man (fast) die ganze Zeit, entweder um über VPN remote auf anderen System/Servern zu arbeiten oder um per VoIP erreichbar zu sein.
Private Festnetz-Telefonate sind mittlerweile genauso die Ausnahme.

Welchen Anteil an den Kosten kann man steuerlich geltend machen?
Und wie muss/kann dieser Anteil nachgewiesen werden?
Spielt es eine Rolle, wenn man nicht alleine wohnt und somit der DSL-Anschluss auch vom Partner (Angestellter - 100% im Büro) privat genutzt werden könnte?

Im Netz findet man einige Aussagen, die sich aber leider oft auf klassische Festnetz-Telefonie beziehen. In einem alten Urteil wurde eine Aufteilung von 50/50 für Internetkosten akzeptiert. Diese Aufteilung passt mMn nach nicht zur Praxis. Gibt es aktuelle Erfahrungen und Einschätzungen?

Heinz M
Heinz M
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Mir wurde eine steuerliche Geltendmachung für Selbständige von 70% angeraten. Die Empfehlungen schwanken aber zwischen 60 und 80%. Dies gilt für Festnetz + Mobilfunk + Internet. Wenn man im Internet stöbert, scheint es nicht so ratsam, mehr als 70% zu vesteuern.

Achtung, die Versteuerung ist etwas umständlich: Zunächst werden 100% der Rechnungen in der Zeile 49 der EÜR geltend gemacht. Die Belege hierfür sind die entsprechenden Rechnungen vom Festnetz- + Mobilfunkanbieter.

Dann wird davon der private Eigenanteil als "Privatentnahme" abgezogen, z.B. 30%. Dieser Anteil muss als Entnahme in den Zeilen 20 ("Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen") unter "Betriebseinnahmen" und 125 ("Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen") unter "5. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen" der EÜR aufgeführt werden, jeweils mit einer Bezeichnung wie z.B. "Privatnutzung Telefon und Internet". (Stand EÜR für 2022)

Alle Angaben gelten natürlich ohne Gewähr, und Steuerprofis könnten das noch mal zerlegen.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

wenn man keine Lust auf viele Buchungen hat, kann man auch die 20-EUR-Pauschale nehmen. Damit ist man safe.

Grüße,
Markus

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #