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Wie kann der neue Anspruch auf eine mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren (beim Statusfeststellungsverfahren) helfen?

2 Personen fragen sich das

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Der Experte behauptet: Der neue Anspruch bringt Selbstständigen nicht viel.

Im Gesetz ist lediglich von der Anhörung die Rede. Wenn du also begründen musst, dass du selbstständig bist, hast du jetzt das Recht den Sachbearbeiter anzurufen. Darauf hin erhältst du einen Bescheid, dann kannst du gegen diesen bei der DRV Restmittel einlegen und dann erneut begründen, weshalb du bspw. selbstständig bist. Erst dann befindest du dich im Widerspruch, der übrigens an eine andere Stelle gelangt.

Bei der Anhörung selbst wird sich voraussichtlich also nicht viel ändern, bzw. diese wird höchstwahrscheinlich nicht viel mehr bewirken. Auch nicht durch den neuen Anspruch.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Elementenfeststellung, Prognose-, Gruppenentscheidung usw.
Was bringt die "Reform" des Statusfeststellungsverfahrens am 1.4.22?

Mit Dr. Hartmut Paul

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