Unter dem 12.06.25 gibt es hierzu ein neues Urteil (Az.: III ZR 109/24), dass unbedingt beachtet werden sollte.
Die Abmahn-Anwälte schalten jede Menge Anzeigen, um für Betroffene zu überprüfen, ob sie darunter fallen und mit Hilfe der Anwälte Teile oder das gesamte gezahlte Honorar vom Coach zurück zu fordern. Das soll teilweise auch rückwirkend gelten.
Neuerdings gibt es aber auch Anwälte, die per Anzeige nach Coaches suchen, um zu prüfen, ob diese von dem Urteil betroffen waren oder wie sie ihr Angebot umstellen sollten, damit sie einen Ausweg finden.
Lieber Max & Co.: wäre das nicht mal ein Thema für den VGSD-Hausjuristen?
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