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Erhält man als Selbstständiger eine Erstattung vom Finanzamt als Energiepreispauschale, wenn wegen (niedrigen) Einkommens gar keine Einkommensteuer zu zahlen ist?

3 Personen fragen sich das

Falls das Einkommen als alleinverdienender Selbstständiger 2022 so niedrig ist, dass man zwar ca. 350 € Gewerbesteuer zahlen muss, jedoch 0 € Einkommensteuer und die gezahlte Gewerbesteuer nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann, weil keine Einkommensteuer entsteht (Gewinn zwar über 24.500 €, weshalb Gewerbesteuer zu zahlen ist, aber nach Zahlung der KV-Beiträge für die Familie ist das Einkommen so niedrig, dass keine Einkommensteuer zu zahlen ist), erhält man trotzdem eine Pauschale ausgezahlt vom Finanzamt?

Abwandlung: Was ist mit der Energiepreispauschale, wenn weder Einkommensteuerzahllast noch Gewerbesteuerzahllast entsteht, weil der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu niedrig ist? Erhält man dann trotzdem 300 € als Pauschale vom Finanzamt?

In bisherigen Beiträgen ist von "Verrechnung" die Rede. Wie soll das konkret aussehen? Erhält man eine Überweisung in Höhe der Energiepreispauschale vom Finanzamt mit der ESt-Erklärung 2022?

Nora Richter
Nora Richter
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Hallo Ilona,

das ist mir klar, ABER: Was heißt in Deiner Antwort "erfasst". Wenn das Einkommen so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer zu zahlen ist, dann wird es auf dem Papier um 300 € erhöht. Wenn danach immer noch keine Steuer anfällt, wird nichts ausgezahlt oder wie? Ich verstehe nicht, was "erfasst" bzw. "verrechnet" in dem Zusammenhang heißt.
In Laiensprache: Bekommt man 300 € irgendwie als Geldbetrag ausgezahlt, wenn sich bei der ESt-Erklärung 2022 in 2023 herausstellt, dass die Einkommensteuer 0 € ist?

Nora Richter
Nora Richter
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Akzeptierte Antwort

Hallo Nora,

wenn keine ESt-Vorauszahlungen geleitet werden, wird die EPP im Rahmen der ESt-Erklärung 2022 bzw. dem Einkommensteuer Bescheid 2022 erfasst.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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