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"externe"-eMail-Adresse

3 Personen fragen sich das

Hallo zusammen,

mein erster Kunde (Dienstvertrag) hat mir kurz vor Auftragsantritt eine "...-extern@kunde.de" eMail-Adresse bereitgestellt.
Nun bin ich etwas verunsichert, da ich vorher dies bzgl. nicht informiert wurde und ich mir nun die Frage stelle, ob ich dadurch nicht zu sehr in die interne Unternehmensprozesse eingebunden wurde (Thema: Scheinselbstständigkeit - Abhängig beschäftigt).

Selbstverständlich habe ich eine eigene Firmen-E-Mail-Adresse, die ich u.a. auch für meine Web-Präsenz und die Akquise nutze.

Die aktuellen Vorteile mit der "...-extern@kunde.de" sind - leider - aber auch gegeben:
1. Terminfindungen sind für alle Beteiligten einfacher
2. Direkte Nachrichten kommen über Teams sofort an -> Nachrichten an meine eigene Firmen-E-Mail-Adresse kommen in Teams teilweise eine halbe Stunde später an (evtl. auch eine Konfigurationssache)

Für mich ist das alles noch recht neu und ich möchte mich natürlich hierzu einmal absichern bzw. alles richtig machen.
Wie schätzt ihr die Sachlage ein? Welche Erfahrungen habt ihr bisher gemacht? Habt schon einmal vielen Dank!

Mitgliederfrage (via VGSD)
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3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Ich habe bei drei Kooperationspartnern Name.extern@Kooperationspartner adressen und das ist gar kein Problem. Hier geht es darum, dass ich mit dieser Adresse mit deren Kunden agiere.
Für mein Unternehmen habe ich auch drei externe Beraterinnen, die durch die Ext. Mailadresse mit meinen Kunden kommunizieren.
Rechtlich habe ich dies durch eine Anwaltskanzlei abklären lassen und diese Lösung passt. Wichtig ist, dass man immer deutlich macht, dass man als freiberufliche MitarbeiterIn tätig wird (z.B. bei der Team-Seite auf der Webseite entsprechend deutlich gemacht).
Meine externen Mailadresse nutze ich natürlich nur im Zusammenhang mit den Projekten, bei denen ich mitarbeite.
Rechnungen stelle ich nie an die Kunden meiner Kooperationspartner, sondern nur an meinen Kooperationspartner.

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Akzeptierte Antwort

Diese Situation hatte ich bis vor einiger Zeit auch. Ich bin als Berater für ein bundesweites Beratungsunternehmen tätig. Am Anfang hatte ich auch eine E-Mail-Adresse bei diesem Unternehmen (auch aus von Dir genannten praktischen Gründen) und auch Visitenkarten mit deren Logo. Als die Diskussion um die Scheinselbständigkeit intensiver wurde, haben wir das geändert. Ich benutze jetzt meine eigene Firmenadresse und Visitenkarten. Meine Abrechnungen hatte ich allerdings schon immer auf meinem eigenen Rechnungsformular erstellt. Die Inhaber des Beratungsunternehmen hatten sich von einem Juristen Auskunft eingeholt, der ihnen diese Lösung nahegelegt hatte.

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Akzeptierte Antwort

Ich hatte immer "name-extern@kunde.de" Email Adressen. Weil der Kunde selber den Freelancer immer in seine Organisation einbinden und seine Schriftverkehr überwachen will. Auch die versteckte Videoüberwachung von Freelancer in Räumen des Kunden wird es immer geben. Weil der Kunde alles kontrollieren will.

Wenn der Kunde eigene Domäne unbedingt verwenden will, dann soll er Freelancer nicht mit Leiharbeitnehmer mit der "-extern" Markierung in gleichen Topf werfen! Dann sollen die Benutzernamen von Externen so heißen: "name-freelancer@kunde.de" und
"name-arbeitgebername@kunde.de".

Arbeitgeber müssen Selbständigen von Arbeitnehmer unterscheiden!

Andrii Bereziuk
Andrii Bereziuk
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