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Um zusätzliche zehn Tage Ausweitung des Corona-Kinderkrankengeldes beschlossen

Wie die Bundesregierung gestern bekannt gegeben hat, wurde der Anspruch für erwerbstätige Eltern auf Kinderkrankentage in der Pandemie erneut ausgeweitet. Offenbar soll mit der Erweiterung des Anspruchs der verschärften Infektionslage Rechnung getragen werden, die erneut flächendeckend zu Schul- und Kitaschließungen geführt hat. Der Anspruch gilt nicht nur bei geschlossenen Einrichtungen, sondern auch bei Wechselunterricht, eingeschränkter Kinderbetreuung oder wenn die Kinder aufgrund eines behördlichen Appells trotz verfügbarer Notbetreuung zu Hause betreut werden.

Selbstständige Eltern haben nun 30 statt 20 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Gesetzlich versicherten Eltern mit Krankengeldanspruch stehen im Jahr 2021 nun 30 (anstatt bisher 20) bezahlte Arbeitstage je Kind und Elternteil zu, wenn sie pandemiebedingt ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können – auch dann, wenn das Kind gar nicht krank ist. Bei mehreren Kindern beläuft sich die maximale Bezugsdauer auf 65 Tage. Für Alleinerziehende gilt ein Anspruch von 60 Tagen, bei mehreren Kindern bis zu 130 Tagen. Die Höhe des Anspruchs beläuft sich auf 90% des Netto-Einkommens und maximal 113 Euro pro Tag. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 18. Januar 2021.

Alternative zum Kinderkrankengeld: die Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Erwerbstätige Eltern, die als privat Versicherte oder gesetzlich Versicherte ohne Krankengeldtarif keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, können eine Entschädigung ihres Verdienstausfalls wegen Kinderbetreuung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 56 1a IfSG) geltend machen. Nachdem der VGSD kürzlich eine Angleichung der Ansprüche an das Kinderkrankengeld erkämpft hatte, steht selbstständigen Eltern diese Entschädigung nun auch dann zu, wenn sie im Home-Office arbeiten.

Praktischer Tipp: Bei der Inanspruchnahme der Entschädigung gibt es jedoch einiges zu berücksichtigen, um Fehler zu vermeiden. Wichtige Informationen zu den Ansprüchen und der Beantragung der finanziellen Hilfen für Eltern für die Kinderbetreuung in der Pandemie haben wir deshalb hier für euch zusammengestellt.

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