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Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht fachliche Weisungen zum "ANÜ-Gesetz"

Rechtzeitig vor dessen Inkrafttreten am 1. April 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt ihre fachlichen Weisungen (auch "Durchführungsanweisungen" genannt) zum "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz" veröffentlicht.

Mit der Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist ja zugleich die Abgrenzung zwischen Werk-, Dienst- und Arbeitsverträgen neu geregelt worden. Es geht in den fachlichen Weisungen aber praktisch ausschließlich um das Thema ANÜ.

Auf den ersten Blick haben wir keine Detailregelungen oder neuen Erkenntnisse zum Thema (Schein-) Selbstständigkeit gefunden. Allerdings werden zurzeit viele Selbstständige in ANÜ gedrängt, so dass das neue Gesetz für manchen ungewollt doch einige Bedeutung erhält.

Kommentare Zuletzt kommentiert: 22. März 2017

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