Betroffen ist fast jeder Selbstständige als Auftraggeber und/oder Auftragnehmer. Gründer und kleine Unternehmen sind besonders gefährdet, weil sie häufig zunächst nur freie Mitarbeiter beschäftigen, oft nur für einen oder wenige Kunden arbeiten und häufig als „Freie“ direkt beim Kunden tätig sind.
Viele wiegen sich in Sicherheit, weil sie sich auf ihr Rechtsempfinden verlassen.
- Ob ein faires und auskömmliches Honorar bezahlt wurde,
- ob der Selbstständige ausreichend soziale Vorsorge getroffen hat,
- ob er die Leistungen vom eigenen Büro aus erbringt,
- ob er mehrere Kunden hat,
- was der freie und erklärte Wille der Beteiligten ist,
wird bei den Entscheidungen aber nicht oder nur am Rand berücksichtigt – ebenso wenig wie die Tatsache, dass bei Wissensarbeitern Weisungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Dagegen werden Kriterien, die gerade typisch für heutige Selbstständige sind (z.B. geringer Investitionsbedarf) als Indiz für Scheinselbstständigkeit gewertet. Die Unkenntnis der geltenden Regelungen schützt aber nicht vor Strafe.
Eigentlich will der Staat Auftragnehmer durch die Regelung schützen. Tatsächlich hat die bestehende Rechtsunsicherheit jedoch dazu geführt, dass Auftraggeber Solo-Selbstständige nur noch mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen oder gar nicht mehr beauftragen, was einen massiven und zunehmenden Wettbewerbsnachteil darstellt, zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand verursacht sowie die Zusammenarbeit mit angestellten Kollegen erschwert. Zunehmend vergeben die Auftraggeber gar keine Aufträge mehr direkt an Solo-Selbstständige. Gut bezahlte selbstständige Tätigkeit wird durch befristete Verträge und Arbeitnehmerüberlassung ersetzt.
Betroffen sind zudem Auftragnehmer, die eigene feste oder freie Mitarbeiter im Rahmen eines Auftrags beim Kunden einsetzen.
In der Rolle des Auftraggebers ist praktisch jeder Selbstständige betroffen, denn es ist sehr schwierig geworden, rechtssicher Aufträge zu erteilen, wenn es um mehr als eine kurze, einmalige Dienstleistung geht. Selbst erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater können keine Prognose mehr zum Status von Auftragnehmern abgeben und weder „wasserdichte“ Verträge noch Sicherheitsvorkehrungen wie zwischengeschaltete GmbHs bieten einen zuverlässigen Schutz (vgl. unten).