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Gibt es eine Behörde (z.B. Rentenversicherung), die mir bestätigen kann, dass ich nicht scheinselbstständig bin?

5 Personen fragen sich das

Ich bin von einem Auftraggeber (selbst soloselbstständig) gebeten worden, meine Selbstständigkeit nachzuweisen.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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3 Antworten

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Hatte ich auch schon. Habe dann bei der Deutschen Rentenversicherung per Formular ein Statusfeststellungsverfahren angestoßen. Zurück kam ein ca. 40-seitiger Fragebogen, der von der Fragestellung her eindeutig auf ein Angestelltenverhältnis abzielte ("beschreiben Sie, wie Sie in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers eingebunden sind" uvm.). Auf Rat eines Anwalts habe ich diesen Fragebogen nicht ausgefüllt sondern in einem ausführlichen Schreiben noch einmal sämtliche Aspekte aufgeführt, die für eine Selbstständigkeit sprechen. Als Antwort kam ein Schreiben der DRV, man stelle das Verfahren ein, da ich offensichtlich kein Interesse an einer Mitwirkung habe. Ich habe also keinen Statusfeststellungsbescheid bekommen. Dabei bin ich über die Künstlersozialkasse versichert - und die nehmen nur Selbstständige.

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Akzeptierte Antwort

"Du" bist sowieso nicht selbstständig oder scheinselbstständig sondern wenn dann das jeweilige Auftragsverhältnis welche jeweils einzeln zu prüfen wären.

Unter den derzeitige Umständen empfiehlt es sich keine Prüfung anzustoßen, siehe Heikes Antwort.

Dein potentieller Auftraggeber will sich absichern: die beste Absicherung ist die: Du trittst, wie vom Staat gewollt "sehr Unternehmisch" auf. D.h. Du bewirbst Dich mit einem Angebot auf ein wohldefiniertes Projekt. Am besten ist alles pauschal. Dann trägst Du "Unternehmerisches Risiko". Abgesehen davon haltet ihr euch an alle Spielregeln drumherum. Du bist nicht weisungsgebunden und nicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet (sprich Du könntest outsourcen an Dritte oder deine Angestellte).

Ich kann die folgende Kanzlei empfehlen: www.jura-ratio.de­ Als Vereinsmitglied erhältst Du hier einen Rabatt und wirst bestens beraten.

Mehr zum Thema auf unserer Themenseite Scheinselbstständigkeit:
www.vgsd.de­/themen/sc­…aendigkeit

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Akzeptierte Antwort

Ich bin weder Steuerberater noch Jurist.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund überprüft beim Statusfeststellungsverfahren (Anfrageverfahren), ob die Tätigkeit im zu unterschenden Auftragsverhältnis in abhängiger Beschäftigung (also "scheinselbständig") oder selbständig durchgeführt wird. Eine Person kann nebeneinander in abhängiger Beschäftigung und selbstständig tätig sein. "Scheinselbständigkeit" oder Selbstständigkeit sind nicht die Eigenschaft einer Person sondern der Tätigkeit im jeweiligen Auftragsverhältnis.

Die Anfrage des Auftraggebers beruht auf einem weiterverbreiteten Missverständnis.

Dirk Hermanns
Dirk Hermanns
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