Ich bin weder Steuerberater noch Jurist.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund überprüft beim Statusfeststellungsverfahren (Anfrageverfahren), ob die Tätigkeit im zu unterschenden Auftragsverhältnis in abhängiger Beschäftigung (also "scheinselbständig") oder selbständig durchgeführt wird. Eine Person kann nebeneinander in abhängiger Beschäftigung und selbstständig tätig sein. "Scheinselbständigkeit" oder Selbstständigkeit sind nicht die Eigenschaft einer Person sondern der Tätigkeit im jeweiligen Auftragsverhältnis.
Die Anfrage des Auftraggebers beruht auf einem weiterverbreiteten Missverständnis.
Gibt es eine Behörde (z.B. Rentenversicherung), die mir bestätigen kann, dass ich nicht scheinselbstständig bin?
3 Personen fragen sich das
Ich bin von einem Auftraggeber (selbst soloselbstständig) gebeten worden, meine Selbstständigkeit nachzuweisen.