Auch wenn du nicht zu generell rentenversicherungspflichtigen Berufsgruppen wie Handwerkern oder Lehrern gehörst, kann dir als Selbstständiger die Rentenversicherungspflicht drohen: dann, wenn du keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst, und wenn du "auf Dauer und im Wesentlichen" nur für einen Auftraggeber tätig bist. Ersteres dürfte auf einen Großteil der Soloselbstständigen zutreffen, zweiteres ist für einige Selbstständige unter uns – je nach Projekt und Auftragslage – ebenfalls ein mögliches Szenario.
Was aber "auf Dauer und im Wesentlichen" bedeutet – das ist im Gesetz nicht konkret festgelegt, erklärte Dr. Benno Grunewald im Talk. Die Deutsche Rentenversicherung, die sich über jedes neue Pflichtmitglied freuen dürfte, hat es allerdings für sich selbst definiert: Auf Dauer heißt "für ein Jahr", wobei es dabei meist um ein komplettes Kalenderjahr geht, und "im Wesentlichen" meint, dass mindestens 5/6 des Umsatzes über einen einzigen Auftraggeber generiert werden.
Grunewald erläuterte im Talk, wie man diesbezüglich überhaupt auffliegt, in welchen Fällen sich die Gerichte trotz bestehender Kriterien auf die Seite der Selbstständigen schlagen und welche Optionen dir zumindest für die Zukunft bleiben, solltest du zunächst zur Abgabe gezwungen werden.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Selbstständige, die plötzlich rentenversicherungspflichtig sind. Wie kann es dazu kommen? Wie "fliegt" man überhaupt auf?
- Sind die Kriterien für eine solche Einstufung eindeutig?
- Wie kann ich die Bedingungen ändern, um in Zukunft nicht als rentenversicherungspflichtig eingestuft zu werden?
- Klappt das auch noch nachträglich?
- Welche Folgen hat es für mich, so eingestuft zu werden Monetär und rechtlich?
- Welche Folgen hat es für meinen Auftraggeber?
- Ist dieser Zustand dauerhaft?
- Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, um nicht verpflichtet zu werden - wäre das eine Option?
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Kommentare Kommentar-Benachrichtigung: Erfordert die Anmeldung Zuletzt kommentiert: 13. April 2023