Zum Inhalt springen
Auf die letzten Plätze fertig los - Jetzt dein Ticket für Frankfurt sichern! Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Experten-Talk

Plötzlich rentenversicherungspflichtig
Unter welchen Umständen Selbstständige bereits jetzt Beiträge für die gesetzliche Altersvorsorge zahlen müssen

386 Teilnehmer
Mitschnitt vom 20. April 2023
335 mal Mitschnitt angesehen

Auch wenn du nicht zu generell rentenversicherungspflichtigen Berufsgruppen wie Handwerkern oder Lehrern gehörst, kann dir als Selbstständiger die Rentenversicherungspflicht drohen: dann, wenn du keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst, und wenn du "auf Dauer und im Wesentlichen" nur für einen Auftraggeber tätig bist. Ersteres dürfte auf einen Großteil der Soloselbstständigen zutreffen, zweiteres ist für einige Selbstständige unter uns – je nach Projekt und Auftragslage – ebenfalls ein mögliches Szenario.

Was aber "auf Dauer und im Wesentlichen" bedeutet – das ist im Gesetz nicht konkret festgelegt, erklärte Dr. Benno Grunewald im Talk. Die Deutsche Rentenversicherung, die sich über jedes neue Pflichtmitglied freuen dürfte, hat es allerdings für sich selbst definiert: Auf Dauer heißt "für ein Jahr", wobei es dabei meist um ein komplettes Kalenderjahr geht, und "im Wesentlichen" meint, dass mindestens 5/6 des Umsatzes über einen einzigen Auftraggeber generiert werden.

Grunewald erläuterte im Talk, wie man diesbezüglich überhaupt auffliegt, in welchen Fällen sich die Gerichte trotz bestehender Kriterien auf die Seite der Selbstständigen schlagen und welche Optionen dir zumindest für die Zukunft bleiben, solltest du zunächst zur Abgabe gezwungen werden.

Der Mitschnitt

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an oder werde Mitglied.

Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Selbstständige, die plötzlich rentenversicherungspflichtig sind. Wie kann es dazu kommen? Wie "fliegt" man überhaupt auf?
  2. Sind die Kriterien für eine solche Einstufung eindeutig?
  3. Wie kann ich die Bedingungen ändern, um in Zukunft nicht als rentenversicherungspflichtig eingestuft zu werden?
  4. Klappt das auch noch nachträglich?
  5. Welche Folgen hat es für mich, so eingestuft zu werden Monetär und rechtlich?
  6. Welche Folgen hat es für meinen Auftraggeber?
  7. Ist dieser Zustand dauerhaft?
  8. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, um nicht verpflichtet zu werden - wäre das eine Option?

Experte

Dr. Benno Grunewald Dr. Benno Grunewald Dr. Benno Grunewald ist Fachanwalt für Steuerrecht und Mediator.

Moderiert von

Fragen / Antworten aus diesem Experten-Talk

Experten-Talk-Mitschnitt teilen

Weitere Mitschnitte zum Thema

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #