Ob du Coaching, Beratung, Supervision und Therapie anbietest, wirkt auf den ersten Blick nur wie eine Frage der fachlichen Ausrichtung – hat aber teils gravierende Auswirkungen, wie wir im Talk mit dem systemischen Berater Dr. Joachim Wenzel in 90 Minuten erfahren konnten: auf die Umsatzsteuerpflicht, die Rentenversicherung und auf die Nutzbarkeit der Kleinunternehmerregelung.
Wer seine Tätigkeit falsch einordnet, riskiert hohe Nachzahlungen ans Finanzamt oder an die Rentenkasse. Teilweise muss man sich zwischen Umsatzsteuer- und Rentenversicherungs-Pflicht entscheiden. Selbst Steuerberater kennen die Details oft nicht genau.
Du konntest im hervorragend bewerteten Talk Grundbegriffe aus dem Umsatzsteuerrecht lernen und erfahren, worauf es bei der Abgrenzung wirklich ankommt. Übrigens: Joachim war in diesem Jahr für den renommierten Werner-Bonhoff-Preis nominiert, weil er maßgeblich dazu beigetragen hat, eine bürokratische Verschärfung im Umsatzsteuerrecht für Lehrende abzuwenden.
Wenn du aus der Branche kommst, schau dir den Talk unbedingt noch als Aufzeichnung an:
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Beratung, Coaching, Therapie, Lehrtätigkeit bzw. Supervision - die Abgrenzung der Tätigkeiten ist nicht einfach, bei falscher Einordnung kann es aber zu hohen Nachzahlungen kommen. Welche dieser Tätigkeiten sind nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, welche nicht?
- Was hat sich zum 1.1.2025 gesetzlich geändert?
- Wie sollte ich rechtssicher Rücklagen bilden ohne dadurch neue Risiken einzugehen?
- Bei welchen Tätigkeiten kann ich beliebig viel verdienen, ohne dass das auf die Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung angerechnet wird - so dass ich diese also u.U. auch noch nutzen kann?
- Teilweise hat man je nach Tätigkeitseinstufung die Wahl entweder Rentenversicherung zu bezahlen oder Umsatzsteuer abzuführen. Was ist für einen selbst besser?
- Wann bin ich tätig als Lehrende, Berater, Coach, Supervisorin? Und welche zusätzlichen Bedingungen muss ich als Therapeut/in erfüllen?
Experte

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