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Wie wirkt sich die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie auf die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen in Deutschland aus?

1 Person fragt sich das

Und was ändert sich ab 2025?

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Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen basiert auf der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 132 Abs. 1 i). Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bestimmte Bildungsleistungen – wie Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung – von der Umsatzsteuer zu befreien. Deutschland hat diese Vorgabe jahrelang nicht vollständig umgesetzt, weshalb Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH), häufig direkt auf EU-Recht zurückgreifen mussten.

Bis Ende 2024 konnten sich Bildungseinrichtungen und selbstständige Lehrer/innen deshalb unmittelbar auf die EU-Richtlinie berufen, um ihre Steuerbefreiung geltend zu machen. Besonders kompliziert war die Lage für Privatlehrer/innen, da sie im deutschen Umsatzsteuergesetz nicht ausdrücklich erwähnt waren und ihre Steuerfreiheit nur durch EU-Recht oder gerichtliche Entscheidungen begründet werden konnte.

Das nationale Recht (§ 4 Nr. 21 UStG) sah bisher vor, dass Bildungsleistungen nur dann umsatzsteuerbefreit sind, wenn sie

  • unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dienen und
  • von der zuständigen Landesbehörde als berufsbildend anerkannt oder bescheinigt wurden.

Ab 2025 hat der deutsche Gesetzgeber, nach einer Rüge der EU-Kommission, die EU-Vorgaben endlich in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen die Regelungen klarer und einheitlicher werden. Für dich als Lehrende/n, Coach oder Supervisor/in bedeutet das:

  • Die Umsatzsteuerbefreiung hängt künftig stärker von der tatsächlichen Bildungsleistung ab, nicht mehr allein von formalen Bescheinigungen.
  • Bildungseinrichtungen müssen weiterhin entsprechende Nachweise (z. B. Landesbescheinigungen) vorlegen können.
  • Privatlehrer/innen profitieren künftig von klareren gesetzlichen Grundlagen, ohne sich auf EU-Gerichtsurteile berufen zu müssen.

Hinweis: Die Inhalte sind nach bestem Wissen zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Coach, Beraterin, Lehrender
Was wirklich über deine Umsatzsteuerbefreiung entscheidet

Mit Dr. Joachim Wenzel

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