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2 Einkommenssteuer-Erklärungen / Einnahmeüberschuss für 2022 nach Abmeldung in Berlin und Anmeldung in Hessen -bei Kleingewerbe

1 Person fragt sich das

Liebe Gruppe,
ich habe eine etwas knifflige Frage, zumindest aus meiner Sicht und ich muss jetzt schnell agieren, freue mich daher sehr über Tipps und bedanke mich im Voraus:

  • Kleinselbständige, 2022 noch bis Ende März in Berlin gelebt und Kleingewerbe gehabt, dann dort alles abgemeldet und ab 1.4. 2022 neuer Wohnsitz in Hessen und neue Gewerbemeldung.
  • Einnahmeüberschusserklärung für 2022 dann fristgemäß 2023 an neues Finanzamt in Hessen gesandt. In dieser Erklärung habe ich den Zeitraum ab Gewerbemeldung gemeldet, also vom 1.4.2022 bis Dezember 2022.
  • Jetzt bekomme ich aus Berlin FA Schreiben, indem ich eine Einkommenssteuererklärung und Einnahmeüberschuss für 2022 einreichen soll. Die ist aber schon Monate beim neuen Finanzamt in Hessen.
  • Muss ich für den Zeitraum 1.1.2022-30.3.2022 alles in Berlin nachreichen? Kann man denn auf den Elster Vorlagen so einen Zeitraum anwählen???
  • noch wichtig: im Jahr 2022 im Sommer bin ich auch geschieden worden. Mein Exmann hat 2022 zum ersten Mal dann allein versteuert, obwohl wir von Januar bis Juli 2022 noch verheiratet waren.

Ich bin wirklich sehr dankbar für jeden Hinweis. Es ist etwas konfus, erkläre gern noch etwas, wenn es unklar ist.

Lieben Gruß,
Claudia

Claudia Lehmer
Claudia Lehmer
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ojeoje!!! Da hast du jetzt ein ernsthaftes Problem wohl. Mit „wusste ich nicht“, kommst du nicht da raus, da es jeder weiß, dass man alle Einkünfte versteuern und angeben muss und nicht drei Monate unterschlagen darf, zudem ein Anruf beim FA dies hätte klären können und müssen.

Ich lese es so, dass du den Steuerbescheid aus Hessen schon hast.

Solange dein Steuerbescheid für 2022 aus Hessen aber noch nicht bestandsfest ist (ein Monat), kannst du in der Regel meist noch straffrei berichtigen, und die nicht erklärten Einnahmen von Januar bis März nacherklären und gegebenenfalls die Steuerklasse entsprechend berichtigen, dann ist es in der Regel noch keine strafbare Steuerhinterziehung, es fallen nur die Hinterziehungszinsen an.

Wenn du den Steuerbescheid noch nicht hast, kannst du noch Berichtigungserklärung machen.

Wenn der Steuerbescheid für 2022 aus Hessen schon bestandsfest ist, wird es allerdings spätestens SEHR kritisch und schwierig, ob / wie man noch aus der Steuerhinterziehung der Einnahmen von Januar bis März 2022 herauskommen könnte bzw die Strafe durch fachgerechte Selbstanzeige noch reduzieren kann. Selbstanzeige sind ausgesprochen heikel und haben enorme Anforderungen, damit diese wirksam möglich sind und richtig gemacht werden, , sowohl schnell wie fehlerfrei, denn sobald dir ein Finanzamt auf die Schliche gekommen ist (das könnte aktuell jetzt sein mit der Mahnung aus Berlin, wo du dich nicht umgemeldet hattest beim Finanzamt), geht eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr.
Dann würde mE kein Weg vorbei führen an einer Prüfung der derzeitigen Verfahrensphase und Beratung und durch einen sehr erfahrenen
Fachanwalt für Steuerrecht, der speziell im Steuerstrafrecht spezialisiert ist.

Für den Steuerklassentarif nach der Scheidung hat es dein Ehegatte ja bereits angewählt, dass einzeln veranlagt wird.

Kerstin
Kerstin
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