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A1-Bescheinigung nötig, auch wenn man als Selbstständiger im Ausland keine fakturierbaren Leistungen erbringt?

2 Personen fragen sich das

Mir ist grundsätzlich bekannt, dass für Arbeiten im EU-Ausland (plus EWR und Schweiz) eine A1-Bescheinigung erforderlich ist. Ich habe auch schon gelesen, dass es z. B. auch bei Messen Kontrollen gab bzw. gibt.

Auf der Seite www.ihk.de­/aachen/in­…ng-5087754 steht: "Auch wer eine Weiterbildung, eine Konferenz oder eine Messe besucht oder als Berufskraftfahrer im Ausland unterwegs ist, muss eine A1-Bescheinigung mitführen."
Bei abhängig Beschäftigten kann ich das grundsätzlich nachvollziehen, da das bezahlte Arbeitszeit ist.

Wie sieht es bei Selbstständigkeit aus (ausgenommen fakturierbare Berufskraftfahrten) ?
Muss man dann A1 für sich als Auftragnehmer und Auftraggeber sowie 0 Euro Auftragswert, also sozusagen für einen Selbstauftrag, beantragen?

Wie sieht es bei einem Auslandsbesuch mit dem Ziel, einen Auftrag zu bekommen, aus?

Bei der Statusfeststellung wird ja nur der Auftrag selber behandelt und Kapitalaufwände für die Akquise werden nicht beachtet. Folglich ist dann auch ein solcher Besuch nicht Teil des Auftrages. Dann stellt sich aus meiner Sicht wieder die Selbstauftragsfrage.
Oder muss man dann A1 für sich als Auftragnehmer und den zu besuchenden Noch-nicht-Kunden als Auftraggeber sowie 0 Euro Auftragswert, also sozusagen für einen Selbstauftrag, beantragen?

Wie sieht es aus, wenn man für Lobbytätigkeit oder Demonstrationen in Zusammenhang mit beruflichen Anliegen (z. B. Plattformrichtlinie) insbesondere nach Brüssel, Straßburg oder Luxemburg reist? Selbstauftrag?

Benötigt man A1, wenn man die fakturierbaren Leistungen für einen Kunden im Ausland ausschließlich aus Deutschland erbringt?

Wie sieht es bei Reisen zu aktuellen Kunden ins Ausland aus, bei denen im Ausland keine fakturierbaren Leistungen erbracht werden?

Auf der Seite www.grensinfo.nl­/de/deonnl­…tie=deonnl steht: "Bitte beachten Sie: Für die Anwendung dieser Rechtszuweisungsregeln prüft die DRV, ob Sie selbstständig tätig sind oder nicht" (Anmerkung: diese Website wird von mehreren niederländischen Ministerien und Behörden betrieben).
Kann man sich das als Statusfeststellungsverfahren vorstellen?

Ich bin deutscher Staatsbürger, privat krankenversichert, seit mehr als 20 Jahren ausschließlich selbstständig tätig und insbesondere an Benelux und Frankreich interessiert. Damit möchte ich nur entsprechenden Fragen zuvorkommen. Wenn jemand etwas weiß, was für andere Szenarien (z.B. GKV oder Österreich bzw. Schweiz) in Bezug auf die Frage im Titel interessant ist, dann ist das natürlich auch willkommen.

Dirk Hermanns
Dirk Hermanns
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