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Ab "wieviel" Mitarbeitern ist Scheinselbständigkeit ausgeschlossen?

6 Personen fragen sich das

Ich hatte einst gelesen, dass ein Selbständiger, der selbst festangestellte Mitarbeiter hat, nicht scheinselbständig sein kann. Ist das korrekt?

Reicht ein festangestellter Teilzeitbeschäftigter?

Gibt es hier eine Grenze, z.B. ab einer halben Stelle? Was ist mit Mini- bzw. Midijobs?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Ben,

ich kann natürlich keinerlei verbindliche rechtliche Auskunft geben, sondern nur als juristischer Laie zusammenfassen, was ich gehört habe.

Ich glaube, dass in deiner Erinnerung die Kriterien von Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnlicher Selbstständigkeit bzw. Rentenversicherungspflicht bei Trainern durcheinander gewürfelt wurden.

Bei arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen und Trainern ist m.W. tatsächlich das Vorhandensein eines oder mehrerer Mitarbeiter mit einer Gehaltssumme von mehr als 450 Euro/Monat (ab 1.10.2022 dann wohl 520 Euro) ein Ausnahmetatbestand, der dich vor der sonst idR. geltenden und meist nicht gewünschten Rentenversicherungspflicht schützt.

Vor einer Scheinselbstständigkeit schützt dich ein solcher Mitarbeiter aber nicht.

Dieser Artikel erklärt die Fallunterscheidungen sehr gut:
www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/24719

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