Der Google-KI-Modus antwortete (heute):
Nein, die geplante steuerliche „Aktivrente“ gilt nicht für Selbstständige, auch nicht für solche, die über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sind, da der Gesetzentwurf explizit nur nichtselbstständige Arbeitnehmer (Angestellte) begünstigt. Obwohl KSK-Versicherte pflichtversichert sind, werden sie steuerlich wie Selbstständige behandelt und fallen damit aus der Förderung heraus, was zu Kritik führt.
Wichtige Punkte zur Aktivrente:
Zielgruppe: Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Angestellte arbeiten.
Ausschluss: Selbstständige, Freiberufler und auch KSK-Versicherte sind vom steuerlichen Freibetrag ausgenommen.
Begründung: Der steuerliche Vorteil gilt nur für "nichtselbstständigen Arbeitslohn", was die KSK-Versicherten nicht einschließt.
Kritik an dieser Regelung:
Verbände kritisieren, dass Selbstständige, die oft aus Leidenschaft oder Notwendigkeit über die Altersgrenze hinaus arbeiten, steuerlich benachteiligt werden.
Es wird eine Gleichbehandlung aller Erwerbsformen gefordert.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Aktivrente ist eine Förderung für angestellte Arbeitnehmer, nicht für selbstständige Tätige, auch wenn diese sozialversichert sind
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