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Aktivrente und Künstlersozialkasse

5 Personen fragen sich das

Die neue Aktivrente gilt nun leider nicht für Selbstständige. Wie sieht es aber aus bei einer Pflichtversicherung bei der Künstlersozialkasse? Da ist man ja Pflichtversichert aber eben nicht Angestellter. Schon irgendwer was gehört?

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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2 Antworten

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Der Google-KI-Modus antwortete (heute):
Nein, die geplante steuerliche „Aktivrente“ gilt nicht für Selbstständige, auch nicht für solche, die über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sind, da der Gesetzentwurf explizit nur nichtselbstständige Arbeitnehmer (Angestellte) begünstigt. Obwohl KSK-Versicherte pflichtversichert sind, werden sie steuerlich wie Selbstständige behandelt und fallen damit aus der Förderung heraus, was zu Kritik führt.
Wichtige Punkte zur Aktivrente:

Zielgruppe: Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Angestellte arbeiten.
Ausschluss: Selbstständige, Freiberufler und auch KSK-Versicherte sind vom steuerlichen Freibetrag ausgenommen.
Begründung: Der steuerliche Vorteil gilt nur für "nichtselbstständigen Arbeitslohn", was die KSK-Versicherten nicht einschließt.

Kritik an dieser Regelung:

Verbände kritisieren, dass Selbstständige, die oft aus Leidenschaft oder Notwendigkeit über die Altersgrenze hinaus arbeiten, steuerlich benachteiligt werden.
Es wird eine Gleichbehandlung aller Erwerbsformen gefordert.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Aktivrente ist eine Förderung für angestellte Arbeitnehmer, nicht für selbstständige Tätige, auch wenn diese sozialversichert sind

Lutz
Lutz
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Akzeptierte Antwort

Aktuell, der deutsche Versicherungsbund hat am 15.10. 25 zu dieser Frage noch auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen. Die Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. schreibt dagegen auch am 15.10. "Selbstständige bleiben außen vor – auch dann, wenn sie über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert sind. " Darauf bezieht sich evtl. auch die Google KI. Die KSK sagt noch nichts dazu.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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