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ALG 2 als Einnahme bei Neustarthilfe Endabrechnung? Wenn ja, nur mein Teil?

1 Person fragt sich das

Liebe Community! Hat jemand schon Erfahrung mit ALG 2 und Neustarthilfe Endabrechnung Januar-Juni 2021? Ich habe April-Juni 2021 ALG 2 erhalten und auch in der Endabrechnung angegeben. Ich musste auch den Bescheid schicken. Erstmal bin ich gar nicht sicher ob ALG 2 als Einnahme berechnet werden sollte, da gibt es verschiedene Infos in Internet. Die Investitionsbank hat es auf jedem Fall berechnet und das die volle Summe - und ich habe für mich und für meine Tochter (15) ALG 2 erhalten. Ich glaube, das ist falsch, es soll nur mein Teil berechnet werden. Hat jemand schon so was hinter sich? Danke im Voraus!!
Iva

Iva
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2 Antworten

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Also auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft bin ich fündig geworden. Dort sind die FAQ zu Neustarthilfe und Co. zu finden.

Im Punkt 3.6 wird erläutert welche zusätzlichen Einnahme - hier z. B. aus nichtselbständiger Arbeit - als Einnahme in die Berechnung einfließen. Dort werden u. a. auch Lohnersatzleistungen genannt. Dies sind dort nicht abschließend benannt worden, daher habe ich mich auf eine weitere Suche begeben und die Antwort dazu bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gefunden.

Dort wird explizit ausgeführt, dass es sich bei ALG II um keine Lohnersatzleistung handelt sondern um eine Sozialleistung.

Folglich wird diese auch nicht bei der Schlussabrechnung über den Anspruch auf die Neustarthilfe mit einbezogen.

Ich füge hier die beiden Links mit hinzu; dann kannst du nochmal in Ruhe alles nachlesen und diese, bei einem eventuellen Widerspruch gegen den Schlussbescheid, benutzen.

Viel Glück

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de­/Content/F­…liste.html

www.finanzamt.nrw.de­/steuerinf­…leistungen

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Akzeptierte Antwort

Liebe Frau Behnke, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich kenne diese Angaben und habe sie auch mit meiner Endabrechnung mitgeschickt. Trotzdem hat die Investitionsbank ALG II als Einnahme berechnet. Die Begründung für die Rückzahlung ist, dass meine Wirtschaftslage durch ALG II nicht existenzbedrohlich war. Kennen Sie vielleicht ähnliche Fälle? Können Sie mir eine/n Anwalt/Anwältin empfehlen, die/der sich mit Neustarthilfe auskennt?

Iva
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