Ja, musst du:
- Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an die Arbeitnehmer ist eine Betriebsausgabe,
- die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme.
Im Ergebnis heben sich die Buchungen bzw. Zahlungsvorgänge bei dir auf und haben keine Auswirkung auf den Gewinn. Sie erscheinen aber in deiner Überschuss- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
Als Arbeitgeber Energiepreispauschale an Mitarbeiter bezahlt: Ist die vom Finanzamt erhaltene Kompensation eine Betriebseinnahme?
1 Person fragt sich das
Ich habe fünf Mitarbeiter, denen ich im September die EPP auszahlen werde, das Finanzamt wird mir die dann wieder gutschreiben. Muss ich das als Betriebseinnahme verbuchen?