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Als Arbeitgeber Energiepreispauschale an Mitarbeiter bezahlt: Ist die vom Finanzamt erhaltene Kompensation eine Betriebseinnahme?

1 Person fragt sich das

Ich habe fünf Mitarbeiter, denen ich im September die EPP auszahlen werde, das Finanzamt wird mir die dann wieder gutschreiben. Muss ich das als Betriebseinnahme verbuchen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ja, musst du:

  • Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an die Arbeitnehmer ist eine Betriebsausgabe,
  • die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme.

Im Ergebnis heben sich die Buchungen bzw. Zahlungsvorgänge bei dir auf und haben keine Auswirkung auf den Gewinn. Sie erscheinen aber in deiner Überschuss- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.

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