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Altersvorsorge schonvermögen bei sozialbestattung

1 Person fragt sich das

ich betreibe seit 1992 ein Schreibbüro und nun ist der Bruder meines Lebensgefährten verstorben. Dieser war lange arbeitslos und bezog Sozialhilfe sowie eine geringe Rente. Mein Lebensgefährte war ebenfalls lange arbeitslos und hat nun nur eine geringe Rente. Ich selbst habe auch nur wenig Rente, jedoch was mir möglich war, als Altersvorsorge angelegt. Mein Lebensgefährte ist der einzige Angehörige und zur Bestattung samt Kostenübernahme verpflichtet, jedoch finanziell nicht in der Lage.

Daher wird die Inanspruchnahme von Bestattungskostenbeihilfe vom Sozialamt benötigt. Der Antrag sieht auch die Offenlegung meines Vermögens vor und wenn ich die Beerdigungskosten übernehmen muss, dann müßte ich dafür meine Altersvorsorge verwenden und wäre danach selbst nicht weit von der Sozialhilfebedürftigkeit entfernt.

Deshalb meine Frage, ob meine Altersvorsorge, die die 20 T€ für 2 Personen Schonvermögen etwas übersteigt, zur Begleichung der Beerdigungskosten herangezogen werden kann über Bedarfsgemeinschaft. In einer anderen Frage hier war von ca. 8000 Euro pro Jahr Selbständigkeit (bzw. entsprechende Rentenpunkte) für Altersvorsorge die Rede, die nicht berücksichtigt werden bei Bürgergeld. Träfe das in meinem Fall auch so zu? Das würde heißen, daß für mich ca. 250 T€ anrechnungsfrei sein würden, was mich von der Übernahme der Beerdigungskosten befreien würde.

Ich wäre sehr dankbar für eine zeitnahe Antwort, zumindest zunächst in Kurzform, damit ich für den Gang zum Sozialamt gerüstet bin.

Danke im voraus.

Elvira Hofmann
Elvira Hofmann
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Herzlichen Dank für die schnelle, kompetente Antwort. Du hilfst mir sehr weiter. Gegoogelt hatte ich auch schon fleißig, aber vielleicht als Laie in Rechtssachen nicht die richtigen Suchbegriffe gewählt. So kann ich beruhigt dem Vorsprechen auf dem Sozialamt entgegensehen. Darin habe ich bisher keine Erfahrungen.

Elvira Hofmann
Elvira Hofmann
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