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Angestellt und selbstständig - was muss ich dabei beachten?

2 Personen fragen sich das

Hallo zusammen, ich bin derzeit noch angestellt, überlege aber, mich neben meinem hauptberuflichen Job nebenbei selbstständig zu machen. Auf was muss ich bei diesem Schritt besonders achten? Gerade auch im Hinblick auf Verischerungspflichten, Einkommensgrenzen etc. Danke für eure Hilfe!!

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

In welchem Status bist du denn bezogen auf deine Krankenversicherung aktuell "hauptberuflich" angestellt / beschäftigt? Gesetzlich pflichtversichert? Wenn die Selbständigkeit wirklich nur "nebenberuflich" ausgeführt wird, und keine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielst, wird dein Arbeitseinkommen aus der Selbständigkeit dann NICHT verbeitragt. An deinem Versichertenstatus ändert sich nichts. Gilt deine Selbständigkeit jedoch als "hauptberuflich", so wechselst du den Status und bist dann freiwilliges Mitglied, mit der Konsequenz, dass auch das Arbeitseinkommen als beitragspflichtige Einnahme zählt. Zum Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit siehe auch hier: www.tk-lex.tk.de­/web/guest­…=HI2703530

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Akzeptierte Antwort

Folgende Punkte fallen mir ein:
1. Die Unterscheidung, ob man haupt- oder nebenberuflich selbstständig ist, hat wichtige Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge, sofern man nur geringfügig selbstständig ist (bis 520 Euro monatlichem Gewinn).
2. Über den Status verbindlich entscheiden kann die Krankenversicherung, deshalb am besten dort anrufen und sagen, dass man eine nebenberufliche Gründung erwägt. Bei dieser Gelegenheit fragen, bis zu welchem Einkommen dies möglich ist, ohne dass zusätzliche Kranken- und Pfegeversicherungsbeiträge fällig werden.Wenn man nur wenig mehr als 520 Euro verdient, kann aufgrund hoher Mindestbeiträge die prozentuale Belastung den Spaß an der Selbstständigkeit verderben.
3. Vorsicht, wenn man Mitarbeiter mit in Summe mehr als 520 Euro Bruttoeinkommen im Monat beschäftigt. Auch das hat wichtige Konsequenzen für die Sozialversicherung.

Felix Petruschke
Felix Petruschke
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