Hallo Tina !
Die Coronahilfen waren Ländersache und sind somit in einige Punkten unterschiedlich. Was aber wohl bei allen gleich ist, ist die Auffoderung bis Ende Juni 2023 die eigenen Angaben zu überprüfen. Wer keine schlüssige Abrechnung bis dahin abgibt wird mit ziemlicher Sicherheit zu einer genaueren Prüfung unter die Lupe genommen werden. Schließlich kann der Staat hier am meisten Geld zurückholen . Unternehmerlohn, Lebenshaltungskosten, private Miete,Krankenversicherung etc. dürfen bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden. Ausnahmen hierbei gibt´s wohl in einigen Bundesländern wie BW oder NRW, die eine Lebenshaltungspauschale zulassen - keine Gewähr für diese Aussage.
Da ich selbst aus Bayern komme, gibt´s diese Pauschale leider auch für mich nicht. Abgerechnet werden dürfen lediglich angefallene Betriebskosten und betriebliche Ausgaben welche allerdings mit den Einnahmen wieder gegengerechnet werden müssen. Auch hier muss man Aufpassen für welchen Zeitraum hier abgerechnet wird. 01. März - 31. Mai oder 3 Monate ab Datum der Antragstellung ? Auch ist die Verunsicherung groß, welcher Zeitraum nun angesetzt werden soll....
Chris
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