Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Man muss also nicht unbedingt eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es kommt auf den "Aufenthalt" an.
Deutsche, die länger als ein Jahr im Ausland leben, gelten als "Ausländer". Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in der Bundesrepublik leben, sind "Inländer".
Reine Kontoübertragungen von dem eigenen Inlands- auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind ohnehin von der Meldepflicht ausgenommen.
Bin ich bei Auslandsüberweisungen immer meldepflichtig, selbst wenn ich mir selbst Geld ins Ausland überweise?
1 Person fragt sich das
Auf dem Kontoauszug meiner deutschen Bank stehen regelmäßig Hinweise auf die AWV-Meldepflicht, wenn ich Geld auf mein ausländisches Konto überweise.