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Corona-Soforthilfe 1 Berlin, Fragen zur Endabrechnung

1 Person fragt sich das

Die IBB bearbeitet gerade die Endabrechnung meiner Corona-Soforthilfe (beantragt am 31.03.2020, erhalten am 01.04.2020) und hat dazu zwei Fragen:
1. Das von mir angegebene Gründungsdatum weicht von dem beim FA hinterlegten ab. - Ja, ich habe mich als Sängerin am 01.09.2015 selbständig gemacht, hatte in den ersten Jahren ausschließlich sog. kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse an Theatern und erst ab 2019 Einkünfte, die auch offiziell als selbständig gelten. Das FA wies mir deshalb mit Schreiben aus 3/2021 eine Steuernummer dafür zu. Ist das Gründungsdatum deshalb etwa nicht der 01.09.2015?
2. Die IBB konnte nicht validieren, dass ich meine selbständige Tätigkeit im Haupterwerb (mindestens 51% der Einkünfte) ausübe. - Ja, auch im Jahr 2019 waren meine Einkünfte aus freier Beschäftigung an Theatern (Abendeinspringer und Stückverträge, dort leider immer als abhängig abgerechnet) mehr als dreimal so hoch wie die Einkünfte aus gänzlich selbständiger Tätigkeit. Den angeforderten Beleg EÜR kann ich für 2019 nicht einreichen, da das FA diese Rechnung erst ab 2020 verlangte.

Die IBB setzte mir eine Frist von 10 Tagen zur Beantwortung (das wäre bis heute), da ich aber technisch zunächst nicht in das Portal kam, konnte ich die Nachfrage erst vor 5 Tagen lesen.

Was soll ich antworten? Kann es passieren, dass die 5.000 € zurückgefordert werden?

Ursula Kraemer
Ursula Kraemer
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