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Datenschutz: Was gibt es zum Thema Löschen allgemein zu beachten?

1 Person fragt sich das

Was sollte ich wissen?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Zunächst einmal: Daten beziehen sich auf einen Menschen. Der Datenschutz schützt Menschen und nicht Daten, wobei Menschen durch die Verarbeitung der Daten keine Nachteile erleiden sollen. Risiken im Umgang mit den Daten “sollten bestmöglich reduziert werden”: Daten, die sich auf einen anderen Menschen beziehen, hast du nur “ausgeliehen”.

Auf folgenden Grundsätzen basiert die DSGVO:

  • Was man sich “ausleiht”, gibt man gewöhnlich irgendwann auch wieder zurück.
  • Was man nicht hat, kann auch nicht wegkommen, entwendet oder missbraucht werden.

In Art. 5 DSGVO steht:

  • dass die Daten nach Treu und Glauben verarbeitet werden sollen
  • dass die Daten auf redliche Art und Weise benutzt werden

Das heißt:

  • Art. 5 Abs. 1 lit. c.: Daten “müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein” („Datenminimierung“).
  • ErwG. 38.: Um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, sollte “der Verantwortliche Fristen für ihre Löschung oder regelmäßige Überprüfung vorsehen”.
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

DSGVO
Daten löschen ist Pflicht, aufbewahren auch, was muss ich nun tun?

Mit Marc Dauenhauer

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