Die Voraussetzungen, dass du bei deiner Zweitwohnung etwas von der Steuer absetzen kannst, ist folgende: Du brauchst eine betriebliche Veranlassung. Deine Zweitwohnung muss am Tätigkeitsort sein und deine Hauptwohnung muss den Lebensmittelpunkt darstellen.
Abziehen kannst du nun:
- Verpflegungsmehraufwendungen (nur für die ersten drei Monate)
 - Kosten der Unterkunft (max. 1000 Euro pro Monat)
 - Entfernungspauschale für max. eine Familienheimfahrt pro Woche
 
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