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Energiepreispauschale als Kleinunternehmer/in

1 Person fragt sich das

Wie bekomme ich als Kleinunternehmer/in die Energiepreispauschale, wenn ich keine Steuervorauszahlung tätige?

Lara Sander
Lara Sander
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Lara,

auch wenn es für dich sehr unbefriedigend ist: Selbstständige, die keine Einkommenssteuer-Vorauszahlung leisten müssen, müssen bis 2023 warten. Die Pauschale wird erst bei der Steuererklärung 2022 im kommenden Jahr berücksichtigt.

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