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Erweiterte Prüfung Antrag Neustarthilfe 2022 Q2

26 Personen fragen sich das

Liebe VGSD Mitglieder !
Ich gehöre als Lichtplaner und Veranstaltungsmeister zur Gruppe der klassischen Soloselbständigen und extrem Betroffenen der Coronakrise.
Seit 19.05.2022 wurde die Nachfrage nach der Coronabedingtheit des Umsatzeinbruches erweitert. Die Anträge für die Quartale 21/Q4 und 22/Q1 wurden schnell und unbürokratisch bewilligt. Obwohl ich den Antrag auf Neustarthilfe 2022 Q2 bereits am 18.04.2022 gestellt hatte, bekam ich heute (01.06.2022) einige Rückfragen seitens der Bewilligungsstelle.
Insbesondere folgende Fragen scheinen auf eine gewollte Ablehnung des Antrags formuliert zu sein:
" a) Sind Sie weiterhin von staatlichen Coronamaßnahmen im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen? Wenn ja, von welchen?"
b) Von welchen individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist Ihr Geschäft im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen?"

Zwar sind die meisten Maßnahmen Ende April gelockert worden und Veranstaltungen waren theoretisch möglich, allerdings benötigen Konzerte, Touren und Events eine Vorplanung von mehreren Wochen und Monaten und die Verunsicherung der Veranstalter hält z.T. noch an. Obwohl die Aufträge in der Branche mittlerweile wieder stark steigen und ich seit Juni auch wieder gut beschäftigt bin ist, ist der Umsatz dieser Aufträge dann eher ab Juli zu erwarten.
Ich befürchte eine Ablehnung mit der Begründung, daß Veranstaltungen seit April ja wieder möglich wären, da staatliche Beschränkungen aufgehoben wurden und ich somit nicht mehr betroffen bin.

Mit welcher Begründung / Antwort kann man denn in meinem Fall die Bewilligungsstelle davon überzeugen, daß ich Antragsberechtigt bin ?

Vielen Dank schon mal für fundierte Antworten und Erfahrungen

Christian Winzinger

Christian Winzinger
Christian Winzinger
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16 Antworten

Akzeptierte Antwort

Update zu meinen Fall:

1. Ich habe die Bitte erhalten auf folgende Fragethemen zu antworten und habe das auch gemacht: "zur Coronabedingtheit Ihres Umsatzeinbruches" ! Betroffen von welchen Staatlichen Maßnahmen? von welchen Branchenweiten Schwierigkeiten? von welchen Unternehmensindividuellen Auswirkungen?

2. Darauf hin habe ich die Antwort erhalten, dass meine Ausführungen anscheinend nicht ausreichend seien und die Möglichkeit noch mal zu antworten bekommen. Jetzt wird es undurchsichtig:
(den exakten Wortlaut finde ich gerade nicht, aber hier das was ich aus dem Schreiben notiert habe) / Grundlegend wird in dem Antwortschreiben auf einen bestimmten Punkt in der FAQ (Nr. 4) verwiesen.
Also öffne ich die FAQ und schaue unter Punkt 4 nach. die Schlagworte die angesprochen werden in der Antwort sind: "kontaktintensiv" und "Handlandungsanleitung". Beide Punkte in der FAQ nicht gefunden. Also habe ich die FAQ als PDF herunter geladen und alle Wörter danach durchsucht. Ohne Treffer. Also habe ich wie folgt geantwortet:
"Vielen Dank. Bevor ich Ihnen ausführlich und erläuternd antworte vorab folgende Bitte: ("Zudem gilt es nicht als kontaktintensiv im Sinne der Handlungsanleitung unter Nr. 4") Bitte teilen Sie mir möglichst genau mit wo und wie ich die Handlungsanleitungen unter Nr. 4 finden und einsehen kann."

3. Die Antwort: "Sehr geehrte Damen und Herren, die Handlungsanleitung unter Nr. 4. (kontaktintensive Dienstleistung); Finden Sie in den FAQ der Coronahilfen. Mit freundlichen Grüßen Die Bewilligungsstelle des Landes Hessen"

4. wieder nachgeschaut, auch unter anderen Coronahilfen (nicht nur die Neuestarthilfe 2022 Q2) und nichts gefunden.

5. bei der hotline angerufen. Service-Desk für Solo-Selbständige:
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
hotline gebeten mir zu helfen die Handlungsanleitungen unter Nr.4 zu finden.

Die Dame sagte mir von Anfang an, sie kenne die FAQ sehr gut, aber diesen Kontext und die Wörter kenne sie nicht.
Sie fragt insgesamt 3 mal Andere und kommt immer wieder zu meinen Gespräch zurück. das ganze dauert ca. 30 Minuten.
beim letzten mal fragt sie mich, ob ich eine schriftliche Rückfrage auf meine Antwort erhalten habe. Ich bestätige ihr das dies korrekt sei.

Darauf hin nennt sie mir sehr viele Stichwörter und Beispiele zum Thema "Kontaktintensiv /Handlungsanleitungen".
Ich bin verwundert und erfreut, da es ja anscheinend doch etwas gibt, dass ich dazu erfahren kann.
daher bitte ich sie, mir die Information zu geben, wo ich das finde, was sie mir gerade aufzählt. Sie sagte mir, so etwas gibt es nicht online. Anscheinend redet sie von etwas das ich nicht einsehen könne.

Ich weiße mehrmals in den 30 Minuten darauf hin, dass die Behörde auf eine FAQ hinweist, das in dieser FAQ aber nichts darüber zu finden ist, worauf sie verweisen möchte. Ich frage sie, rechtlich gesehen, ob es überhaupt möglich ist, dass eine Behörde mich auf einen Punkt Nr. 4 auf eine FAQ verweist, die ich nicht sehen und nicht lesen kann. Wenn sie also für mich nicht existiert, wie kann ich dann Bezug drauf nehmen und mich dazu äußern? besonders wenn es anscheinend drauf hinausläuft dass ich deswegen eine Absage erhalten könnte.

Sie sagte mir freundlich, dass die Hinweise die sie mir gegeben habe für den Kontext relevant seien.
also notierte ich mir diese Hinweise.

6. anstatt der Behörde zu sagen wie blöd sie eigentlich ist und sie darauf hinzuweisen das ihre FAQ auf die sie sich beziehen möchte nicht existiert, habe ich auf Grund der Hinweise der Dame folgende Antwort formuliert:

Nach dem 25.05.22 führten folgende Argumente Kunden zu Absagen & erheblichen Umsatzrückgängen:
In Bezug auf einer an COVID-19 erkrankten Person, starkem Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion oder der Anwesenheit von Personen, die einen engen Kontakt mit einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person hatten.
Mitarbeiter die in Quarantäne mussten.

Kunden, deren Mitarbeiter wegen der umgesetzten 2G- oder 3G-Regeln dem Unternehmen fernblieben.
Aufgrund geltender Hygieneschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz (Hauptthema Belüftung) und Homeoffice Möglichkeiten.
In Innenräumen beriefen sich Kunden weiterhin auf das Problem des Tragens einer FFP2-Maske, da der Abstand von mindestens 1,5 m nicht immer eingehalten werden kann und Firmenkunden beriefen sich im Zweifel auf ihr Hausrecht.
Arbeitgeber beriefen sich im Rahmen des Arbeitsschutzgesetz auf erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten & arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Auch Kundenindividuelle Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2 um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren & die Sicherheit & Gesundheit der Beschäftigten damit zu wahren.

Das keine Impfung einen 100% Schutz darstellen würde.
Auch wenn die Maßnahmen Aufgehoben wurden, es zu einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 & zu einer Erkrankung kommen könnte.

Dass Ansteckungen zu einem Zeitpunkt passieren, wo noch keine Symptome verspürt werden. Wer sich nicht krank fühlt, kann sich auch nicht freiwillig in Quarantäne begeben & könne so andere anstecken.

Die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Test für alle Beteiligten wurde abgelehnt.

Die Sorge, durch die Lockerungen steige das Risiko für Neuansteckungen & daher lieber Termine verschieben bis mehr Gewissheit bestünde.

Allgemeines Unwohlsein, Unwissenheit & damit verbundene Angst vor einer Infektion als Absagegrund.

Ich berichte mehr, sobald ich eine Antwort erhalten habe. Ob und wie ich die Behörde darauf hinweisen kann/soll, dass es diese FAQ nicht gibt ist noch offen.

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Ich habe heute am 10.08.2022 meinen Ablehnungsbescheid für das Q2 2022 erhalten. Ich habe den Antrag am 15.04.2022 gestellt. Dann tat sich erst mal 4 Wochen gar nichts. Bis ich dann von der IHK München am 11.05.2022 eine E-Mail bekam, dass sie für meinen Antrag zuständig seien. Am 23.05.2022 bekam ich dann die oben schon erwähnte Nachfrage, ob ich noch von den Corona-Maßnahmen betroffen bin und wie sich das auf mein Geschäft auswirkt. Ich habe dies dann genauso begründet wie in den beiden Quartalen zuvor. Ich arbeite in der Grundstücks - und Wohnungswirtschaft.

Ich habe durch die Kontaktbeschränkungen einen großen Teil meines Umsatzes speziell im letzten Quartal 2021 und im ersten Quartal 2022 verloren. Das habe ich der IHK auch so mitgeteilt. Ich habe sogar genaue Angaben zu den Umsätzen gemacht. Auch wenn die meisten Corona Maßnahmen im April 2022 endeten, so hatten diese immer noch große Auswirkungen auf das zweite Quartal 2022. Natürlich habe ich für die kommende Zeit bereits neue Aufträge erhalten, jedoch braucht es eben auch eine gewisse Vorlaufzeit bis die Umsätze wieder die Betriebsausgaben decken. Heißt denn die Förderung nicht genau aus diesem Grund Neustarthilfe?

Dann bekam ich am 03.06.2022 eine E-Mail vom Bundeswirtschaftsministerium mit einer Warteschlangennummer. Dort musste ich meine E-Mail Adresse registrieren, und man teilte mir mit, dass ich, wenn meine Warteschlangennummer aufgerufen wird, nur 30 Minuten Zeit hätte, um den Antrag und die Nachfrage zu meinem Antrag auf Neustarthilfe Q2 2022 aufzurufen, dann jedoch 10 Tage Zeit habe um die Nachfrage zu beantworten.

Glücklicherweise war dies ein Freitag und ich saß am Laptop, so dass es mir möglich war, nach der Benachrichtigung innerhalb der 30 Minuten die Nachfrage aufzurufen. Es waren die gleichen Sätze wie oben schon von Anderen geschrieben.

Mein Antrag wäre nicht förderfähig, die Umsatzeinbußen durch Corona-Maßnahmen nicht begründet und der Antrag solle von mir innerhalb von 10 Tagen zurückgezogen werden oder er würde abgelehnt. Ich habe dann noch mal ausführlich darauf geantwortet und meine Situation erklärt. 2 Tage später wieder die selbe Antwort. Also habe ich noch mal geantwortet und noch mal meine Situation geschildert. Dies war am 22.06.2022. Seitdem habe ich nichts mehr dazu von der IHK München gehört und der Status stand auf "In Prüfung".

Den vorläufigen Bescheid, weil der Förder-Zeitraum am 30.06.2022 endete, habe ich auch erhalten. Heute nun fast 2 Monate nach meiner letzten Nachricht an die IHK München kam der Ablehnungsbescheid. Das ist für mich unter aller Würde.

Als Mitglied der IHK München, welcher auch ein Ehrenamt bei der IHK begleitet, und die Bearbeitung der Corona-Hilfen im vergangenen Jahr und auch im ersten Quartal dieses Jahres anders kennt, erschließt sich mir nicht, weshalb Anträge auf Corona-Hilfen über 5 Quartale unproblematisch bearbeitet werden und im sechsten Quartal plötzlich nicht mehr.

Von der Antragsstellung bis zur Ablehnung sind bei mir 4 Monate vergangen. Das ist meiner Meinung nach inakzeptabel. Ich werde keinen Rechtsbehelf einlegen. Ich gehe lieber meiner Arbeit und gleichzeitig Leidenschaft nach, als mich damit auch nur noch einen Moment zu beschäftigen. Wenn ich noch anderen Menschen helfen kann, dann werde ich dies gerne tun.

Frank Zborowski
Frank Zborowski
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Allgemein Fragen:
Ist es korrekt dass die Maßnahmen ab dem 25.05.22 aufgehoben wurden?
Das 1. Quartal ist 01.01.22 bis 31.03.22?
Das 2. Quartal ist 01.04.22 bis 30.06.22?

Wenn dies alles korrekt wäre, ist dann das 2. Quartal nicht schon über die Hälfte vergangen als die Maßnahmen aufgehoben wurden?
Vom 25.05.22 bis zum 31.05.22 sind es noch 7 Wochentage davon 6 Werktage, wenn man den 25.05.22 selbst mitzählen würde bis Ende des Monats. Das ganze lässt sich noch bis zum Ende des 2. Quartals aufzählen.
Das sind dann 54 Tage (abzüglich der Sonntage 46 Tage) die von den Maßnahmen betroffen waren und 37 Tage (32 Tage bei Abzug der Sonntage) die "nicht direkt" von den Maßnahmen betroffen wären.

Ist hier alleine schon ein Umsatzrückgang zu erwarten?

Von einschließlich: Freitag, 1. April 2022 - Bis einschließlich Donnerstag, 30. Juni 2022 sind es 91 Tage.
Dann entsprechen 54 Tage (59,340%) und 37 Tage (40,659%)
Zeigen diese Zahlen nicht schon deutlich genug dass eine wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum des jeweiligen Programmes coronabedingt eingeschränkt gewesen sein könnte?

Wie verhält es sich denn bei den anderen Hilfen? also abgesehen der hier angesprochenen Neustarthilfe? Gibt es dort Informationen, Foren, Vereine, die ebenso darauf hinweisen, dass es zu vermehrten Ablehnungen kommen könnte?

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Laut IHK München wird "auf Ansage aus dem BMWK `zur Betrugsprävention´ verschärft geprüft und alles, was nicht eine direkte Arbeitsunfähigkeit wg Coronaerkrankung betrifft, fürs 2. Quartal abgelehnt. Man ist von einem Quartal aufs andere nicht mal mehr antragsberechtigt. Da kann man sich wie Christian einen Wolf argumentieren, dass sich LONG-COVID-Branchen wie Reise & Kultur als Letzte erholen und aus ersten Neuaufträgen resultierende Umsätze bei Freien erst nach dem 2.Quartal eintrudeln.

Mich würde interessieren, ob überhaupt der Rechtsweg gegen die anonyme und nicht inhaltlich begründete Ablehnung der Bewilligungsstelle beschritten werden kann?

Stefan Rambow
Stefan Rambow
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Super, dass Christian so viele Antworten auf seine Frage bekommen hat, auch wenn sie leider ernüchternd ausgefallen sind.
Dadurch ist auch dokumentiert, dass sich die Entscheidungspraxis zwischen dem ersten und zweiten Quartal deutlich verändert hat.

Jedem Prüfer sollte eigentlich klar sein, dass die Veranstaltungsbranche aufgrund des langen Vorlaufs der meisten Veranstaltungen die erste war, die von der Corona-Krise betroffen war und wohl die letzte sein wird, die sich erholt. Und an Veranstaltungen hängen auch viele andere Tätigkeiten, wie die Branchen der hier Antwortenden zeigt. Und noch immer werden viele Veranstaltungen abgesagt. Sicher spielen dabei auch Lieferketten-/Verfügbarkeitsprobleme eine Rolle, die ja aber letztlich auch auf die Corona-Krise zurückzuführen sind, auf die wirtschaftlichen Probleme viele Akteure usw.
Wenn es keine staatlichen Einschränkungen mehr gibt, müsste man, wie von Christian vorgeschlagen, auf die Timelags abheben und darauf, dass die Regierung ja auch lange Zeit keine Aussage gemacht hat, dass Veranstaltungen sicher stattfinden können, es schwebte immer ein Damoklesschwert über ihnen.

Letztlich zeigt sich aber ein verändertes Entscheidungsverhalten, das meines Erachtens in aller Regel nicht von den Landesbehörden oder mit der Prüfung beauftragten Organisationen ausgeht, sondern vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Wenn das, was ihr schreibt, stimmt - und daran habe ich keinen Zweifel, dann sollte sich die erhöhte Ablehnungsquote eigentlich in den Statistiken zeigen. Andererseits fordern sie ja dazu auf, den Antrag selbst zurückzuziehen, was die Statistik verfälscht.

Hintergrund ist vermutlich, dass sich die Aufmerksamkeit des BMWK sehr stark auf den Ukrainekrieg und die Energiekrise verlagert und damit auch die personellen und finanziellen Ressourcen.

Die von David ins Spiel gebrachte, aus USA bekannte Sammelklage gibt es erst seit kurzem in Deutschland, und zwar unter anderem Namen und nur für Konsumenten. Gegen den Staat ist eine solche Sammelklage u.W. leider nicht möglich, sonst hätten wir den Weg längst gewählt. Generell ist der Rechtsweg wahnsinnig mühsam. Der VGSD hat sich ja an der Finanzierung diverser Klagen beteiligt, das ist aber wirklich sehr mühsam für die betroffenen Kläger und erfordert viel Kraft. Die Justiz fühlt sich zudem ganz offenbar dem Staatswohl verpflichtet.

Ich werde Marcus Pohl vom ISDV, der Interessengemeinschaft der selbstständigen Veranstaltungsdienstleister/innen auf das Thema aufmerksam machen. Darüber hinaus werde ich zuständige Stellen auf Landesebene dazu befragen und mich an die verantwortlichen Personen im BMWK wenden. Ich würde aber die Hoffnungen nicht zu hoch hängen.
Ich hoffe, dass sich die Situation in der Veranstaltungsbranche bald normalisiert. Von daher ist es eine gute Nachricht, dass Christian als Fragesteller in den letzten Wochen wieder eine bessere Auftragslage hat. Ich drücke die Daumen dafür, dass sich das fortsetzt!

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Update Bescheid Neustarthilfe 2022/2. Quartal
Mein Bescheid wurde mitte Juni bewilligt und ausbezahlt nachdem ich ausführlichst die Fragen beantwortet hatte.
Sieht man sich die Statistiken zu den Zahlungen der Coronahilfen an, bemerkt man den Rückgang der Antragsteller um ca. 50% im Vergleich zum 1. Quartal. Die Aufforderung seinen Antrag zurückzuziehen ist für mich ein klares Instrument die Statistiken zu beeinflussen und die Ausgaben zu reduzieren. Ein zurückgezogener Antrag taucht schließlich nicht mehr bei der Anzahl der Antragsteller auf. Auch diese Zahl ging laut Statistik im Vergleich zum ersten Quartal 2022 um ca. 50% zurück und ist gut für die Auszahlungsquote.

Es gibt sicherlich genügend "schwarze Schafe" unter den Antragstellern und etliche deren Umsatzeinbußen nicht unbedingt durch die Coronamaßnahmen verursacht wurden. Somit ist eine Prüfung auch erforderlich.
Allerdings hinterlässt der Zeitpunkt und die Art und Weise dieser verschärften Prüfung einen weiteren faden Beigeschmack auf der Liste der "großzügigen, unbürokratischen Staatshilfen" .

Nachdem kein Rechtsanspruch besteht, der Rechtsweg aber allen offen steht, bleibt nur noch die Klage und der Weg zum Anwalt. Je nach Summe muss man selbst entscheiden, ob´s das Wert ist.
Eine Sammelklage wird durch die Einzelfallentscheidung wohl kaum möglich sein und halte ich als Laie ehrer für ausgeschlossen.

Für mich wieder ein weiterer Punkt, wie wichtig es ist eine Lobby zu haben und die Menschen die unsere Interessen vertreten, um von der Politik wahrgenommen zu werden. Hierfür ein herzliches Dankeschön an Andreas Lutz, Marcus Pohl (ISDV) und alle engagierten Teamplayer. Weiter so.... :-)

Christian Winzinger
Christian Winzinger
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jürgen hild

Fallstudie:
Auf die wortgleiche Ankündigung der Ablehnung hatte man ja die Möglichkeit, innerhalb von 9 Tagen zu antworten, was ich dann auch so ausführlich, wie die 2000 vorgesehenen Zeilen das zulassen, getan habe.
Daraufhin nach 3 Tagen dies:

"Die Prüfung Ihres Antrags ist noch nicht abgeschlossen. Da die Frist für die Gewährung von Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal am 30. Juni 2022 mit dem Auslaufen des Befristeten Rahmens der Europäischen Kommission (C(2020) 1863)) endet, ergeht allein zur Wahrung dieser Frist ein Bescheid über die vorläufige Gewährung von Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal . Damit wird sichergestellt, dass – falls die Antragsprüfung zu einem positiven Ergebnis kommt – die Auszahlung der Neustarthilfe auch nach dem 30. Juni 2022 erfolgen kann. Eine Entscheidung über Ihre Antragsberechtigung sowie über die Höhe einer Auszahlung von Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal wird erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Sie können auf Grundlage dieses Bescheids nicht darauf vertrauen, Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal endgültig zu erhalten. Mit dem Erlass des Bescheids wird zudem keine Aussage über etwaige zwischen Ihnen und uns offene Fragen getroffen. "

Nach weiteren drei Tagen dies:
"Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit den Neustarthilfeprogrammen werden ectetc ...Die von Ihnen ausgeführten Erläuterungen begründen keinen coronabedingten Umsatzrückgang und somit sind Sie nicht antragsberechtigt. Bitte ziehen Sie Ihren Antrag zeitnah über das Antragsportal zurück. Sofern Sie Ihren Antrag nicht zurückziehen, werden wir diesen innerhalb der nächsten 10 Tage ablehnen."

Keine Begründung in der Sache, weiterhin anonym. Exakt der gleiche Standardtext wie drei Wochen zuvor!
Und täglich grüßt das IHK-Murmeltier - to be continued...

Stefan Rambow
Stefan Rambow
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Nachdem ich am 20.6.2022 die ausführliche Bergründung im Onlineportal inkl. Umsatzzahlen und Kopien der Nachweise positiver Coronatests im Portal hochgeladen hatte, habe ich am 27.7.2022 einen positiven Bescheid von der in Berlin zuständigen IBB für die Neustarthilfe 2. Quartal 2022 erhalten. Eine Begründung dazu gab es nicht, ich vermute, dass meine und die Coronaerkrankungen in meiner Familie, die sich allerdings über den größeren Teil des März 2022 hingezogen haben, ausschlaggebend waren.

Achim Hatzius
Achim Hatzius
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Ich bin Soloselbständig. Fotografie. hauptsächlich für Events, Schulen und Kitas. Starke Einschränkungen und Regulierungen wegen Corona.

Q1 wurde genehmigt und wie meine Vorredner ist die Neustarthilfe 2022Q2 wohl eine geplante und gewollte Ablehnung.
Daher sollte der VGSD dort dringend Druck machen!
Wie ist eine Sammelklage möglich?
Rundmail an alle Mitglieder sich anzuschließen?
Fakten und Zahlen sind bestimmt hilfreich über die Betroffenen!

Bei mir ist es ebenso folgender Wortlaut:

Eingang der Frage: 29.07.2022 06:10:40
Zuständige Bewilligungsstelle: Regierungspräsidium Gießen

Frage der Bewilligungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren, Eine Kundenzurückhaltung ist nicht erkennbar. Ein Zusammenhang mit Corona/körpernahe Leistung ist nicht ersichtlich, daher wird hier keine Antragsberechtigung gesehen. Zudem gilt es nicht als kontaktintensiv im Sinne der Handlungsanleitung unter Nr. 4. Deshalb muss ein Ablehnungsbescheid ergehen. Zu diesem Ablehnungsbescheid gebe ich Ihnen hiermit gemäß § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 15.01.2010 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert am 12.09.2018 (GVBl. S. 570), Gelegenheit zur Stellungnahme. Zur Info: Ihr Steuerbescheid ist im Portal hochgeladen. Für Ihre Rückmeldung haben Sie eine Frist bis zum 06.08.2022. Mit freundlichen Grüßen Die Bewilligungsstelle des Landes Hessen

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@Achim Hatzius - Widerspruch ist im Kleingedruckten der Bescheide ausgehebelt. Bleibt lt. RA im Zweifelsfall nur die Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht (in Bayern zumindest) - hohe Hürden...

Stefan Rambow
Stefan Rambow
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Hallo Namensbruder,

schreibe das denen genau so wie du es hier geschildert hast. Viel mehr kannst du nicht tun.

Schreibe vielleicht noch dazu, dass du ein Saisongeschäft hast, das erst im Sommer richtig anfängt, und du die ersten richtigen Umsätze erst im Juli-August erwarten kannst. Dass du im April und Mai (fast) keine Aufträge hattest, da da noch wenige Veranstaltungen statt finden wegen... . Und, dass du von den Banken keine Hilfen mehr in Form von Ausweitung der Kontokorrentlinie erwarten kannst, und dass deine Mittel aufgebraucht sind. Lege noch einen Kontoauszug dazu, falls der das nachweist.

Gutes Gelingen !

Christian Scheid
Christian Scheid
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Hallo kann mir jemand da weiterhelfen? Ich bin verunsichert, da die Bewilligungsstelle ja eigentlich alle Daten bei meinem Finanzamt einsehen kann (wurde bei der Antragstellung ja zugestimmt). Was bedeutet da "unzureichenden Vergleichsdaten" und was muss da "plausibilisiert" werden? Hat das noch jemand?
Der Antrag davor ging ohne Probleme durch (inkl. Bescheid und Überweisung einige Tage darauf nach Antragstellung). Der Antrag 22 Q1 ist seit Monaten "in Prüfung" und jetzt diese mysteriöse Rückfrage.

Dank im Voraus und LG

"Frage der Bewilligungsstelle:
Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Neustarthilfe 22 Q1 ist bei uns eingegangen. Im Rahmen der Antragsprüfung benötigen wir noch Nachweise. Es sind unzureichenden Vergleichsdaten vorhanden. Dies könnte bspw. durch die Einreichung der EÜR oder der Gewinn- und Verlustrechnung aus 2019 plausibilisiert werden. Bitte laden Sie innerhalb der nächsten 10 Tage den Nachweis ausschließlich als PDF-Datei über die Upload-Funktion im Antragsportal hoch. Andere Dateien können systemseitig nicht als Nachweis anerkannt werden. Mit freundlichen Grüßen"

Lenz Fuchs
Lenz Fuchs
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Hallo lieber Jürgen,

haben Sie nun eine Zustimmung oder Ablehnung erhalten? Ich habe heute die gleiche Frage v. IHK bekommen. Sollen wir dazu kurz telefonieren, was wir da tun sollen?

LG,

Ming (0175-2057 865)

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Gibt es bei Ablehnung die Möglichkeit Widerspruch einzulegen? Das sollte doch von Amts wegen so sein, oder?

Achim Hatzius
Achim Hatzius
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Hallo zusammen!

Verdi für Selbstständige sammelt gerade Erfahrungen von Antragstellern bzgl. der Neustarthilfe Q2 2022.
Hier der Link selbststaendige.verdi.de­/beratung/­…a4a160100,,
zu finden unter „Neustarthilfen vom Januar 2021 bis Juni 2022“, dort ist auch eine E-mail-Adresse für die Antragsteller zu finden.
Mein Antrag wurde im übrigen auch abgelehnt, und nach Aufforderung habe ich diesen auch nicht zurückgezogen.

Beste Grüße, Jan

Jan Werser
Jan Werser
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Ich hatte das auch so erklärt:
"Ich bin Unternehmensberater für .... und so indirekt von Corona-Maßnahmen betroffen. xxx z.B. leiden noch immer stark unter Umsatzeinbußen wegen der Pandemie bzw. Corona-Maßnahmen und entsprechend zögerlich bzw. ablehnend zu Beratungsprojekten. Meine Umsatzeinbußen im 1. Hj. 2022 sind weiterhin massiv, trotz intensiver Aquisebemühungen. Da ich indirekt betroffen bin, kann ich keine Auskunft über individuelle Auswirkungen geben, diese sind auch so ohne weiteres nicht auf meine Umsatzeinbußen zuzuordnen."

Und heute folgende Antwort erhalten:
" Mit den Neustarthilfeprogrammen werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum des jeweiligen Programmes coronabedingt eingeschränkt ist. Beachten Sie hierzu die FAQ des Bundes zu den Neustarthilfe-Programmen v.a. Punkt 1. Neustarthilfe 2022: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de­/UBH/Navig­…-2022.html Die von Ihnen ausgeführten Erläuterungen begründen keinen coronabedingten Umsatzrückgang und somit sind Sie nicht antragsberecht..."

??? Hat vielleicht jemand eine Idee? herzlichen Dank vorab!!

jürgen hild
jürgen hild
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