@Achim Hatzius - Widerspruch ist im Kleingedruckten der Bescheide ausgehebelt. Bleibt lt. RA im Zweifelsfall nur die Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht (in Bayern zumindest) - hohe Hürden...
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Erweiterte Prüfung Antrag Neustarthilfe 2022 Q2
5 Personen fragen sich das
Liebe VGSD Mitglieder !
Ich gehöre als Lichtplaner und Veranstaltungsmeister zur Gruppe der klassischen Soloselbständigen und extrem Betroffenen der Coronakrise.
Seit 19.05.2022 wurde die Nachfrage nach der Coronabedingtheit des Umsatzeinbruches erweitert. Die Anträge für die Quartale 21/Q4 und 22/Q1 wurden schnell und unbürokratisch bewilligt. Obwohl ich den Antrag auf Neustarthilfe 2022 Q2 bereits am 18.04.2022 gestellt hatte, bekam ich heute (01.06.2022) einige Rückfragen seitens der Bewilligungsstelle.
Insbesondere folgende Fragen scheinen auf eine gewollte Ablehnung des Antrags formuliert zu sein:
" a) Sind Sie weiterhin von staatlichen Coronamaßnahmen im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen? Wenn ja, von welchen?"
b) Von welchen individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist Ihr Geschäft im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen?"
Zwar sind die meisten Maßnahmen Ende April gelockert worden und Veranstaltungen waren theoretisch möglich, allerdings benötigen Konzerte, Touren und Events eine Vorplanung von mehreren Wochen und Monaten und die Verunsicherung der Veranstalter hält z.T. noch an. Obwohl die Aufträge in der Branche mittlerweile wieder stark steigen und ich seit Juni auch wieder gut beschäftigt bin ist, ist der Umsatz dieser Aufträge dann eher ab Juli zu erwarten.
Ich befürchte eine Ablehnung mit der Begründung, daß Veranstaltungen seit April ja wieder möglich wären, da staatliche Beschränkungen aufgehoben wurden und ich somit nicht mehr betroffen bin.
Mit welcher Begründung / Antwort kann man denn in meinem Fall die Bewilligungsstelle davon überzeugen, daß ich Antragsberechtigt bin ?
Vielen Dank schon mal für fundierte Antworten und Erfahrungen
Christian Winzinger