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Fehler in der Einkommensteuererklärung: Ist eine nachträgliche Korrektur möglich?

1 Person fragt sich das

Ich habe bei der Berechnung der Betriebsausgaben einen Fehler gemacht und den Gewinn zu hoch angesetzt, mich also zugunsten des Finanzamts verrechnet. Der Bescheid liegt bereits vor.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Grundsätzlich kann ein Bescheid durch einen Einspruch oder Antrag auf Änderung korrigiert werden. Dies ist allerdings nur im Rahmen der Einspruchsfrist möglich. Grob: Bescheiddatum + 1 Monat.
Oder solange der Bescheid "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" erging.

Steht in Bayern auf der ersten Seite.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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