Nein. Es handelt sich auch nicht um eine Anmeldung, sondern um die Feststellung Ihrer Versicherungspflicht. Allerdings müssen Sie beachten, dass eine Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend ist. Wenn sie also derzeit freiwillig gesetzlich versichert sind, führt eine schnelle Prüfung durch die KSK zu geringeren Beiträgen.
Wenn die Schätzung des Einkommens eklatant zu niedrig ist und das bei einer der Prüfungen auffällt, dann gibt es erst eine Verwarnung und Anpassung der zukünftigen Beträge. Bei eklatanten Fehlschätzungen kommt aus zu Bußgeldern.
Vergleichen Sie hier:
Fordert die Künstlersozialkasse Beiträge nach, wenn ich mich zu spät anmelde oder mein Einkommen unterschätzt habe?
1 Person fragt sich das
Eigentlich bin ich schon eine Weile als Webdesigner tätig, habe aber erst jetzt erfahren, dass ich möglicherweise in die KSK kann bzw. sogar Pflichtmitglied bin. Das Formular habe ich mir schon besorgt. Aber: Fordert die KSK dann womöglich für die letzten beiden Jahre Beiträge nach? Außerdem fragt die KSK im Formular nach einer Einkommensschätzung. Kann ich das auf Basis des bisherigen Einkommens machen oder riskiere ich dann auch Nachzahlungen, wenn der Gewinn doch höher ausfällt?