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Frage der Bewilligungsstelle zu bestehendem Schlussbescheiden Neustarthilfe

1 Person fragt sich das

Guten Tag,

ich habe eben unten angehängte Rückfrage über das direktantrag-Portal bekommen...
Dachte die Sache wäre mit dem Schlussbescheid erledigt, zumal die Hilfen ja bereits versteuert wurden...
Bekommt jeder diese Rückfrage?
Reicht hier der Einkommensbescheid oder sollte ich sicherheitshalber die EÜR mit anhängen, aus der der Referenzumsatz hervorgeht (im Einkommenssteuerbescheid steht ja nur das Einkommen nach Abzug der Ausgaben, nicht der Referenzumsatz)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Einreichung Ihrer Anträge auf Endabrechnung für die Neustarthilfe, Neustarthilfe
Plus (drittes Quartal 2021) sowie die Neustarthilfe 2022 für das zweite Quartal 2022.

Aus technischen Gründen ist es notwendig, Ihnen diese Rückfrage in allen von Ihnen eingereichten
Anträgen zu stellen. Es ist ausreichend, wenn Sie auf eine der Rückfragen antworten. Vielen Dank für
Ihr Verständnis!

Für die Bearbeitung aller von Ihnen eingereichten Endabrechnungen benötigen wir folgende Unterlagen bzw. Nachweise:

  • Einkommenssteuerbescheid 2019
  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt

Bitte reichen Sie die oben aufgeführten Unterlagen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sobald uns die Nachweise vorliegen, werden wir mit der Bearbeitung fortfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre L-Bank

Hannes
Hannes
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