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GEZ-Bescheid unzulässig, da Gewerbe in Coronazeit nicht möglich?

1 Person fragt sich das

Wir haben als GbR einen GEZ Bescheid erhalten, dass wir für 2018 - 2022 für einen PKW GEZ zahlen sollen und eine Betriebsstätte ab Mai 2022. Viele Daten stimmen natürlich nicht und dazu hatten wir durch einen Einzelhandel bzw. eine Veranstaltungsfirma in der Coronazeit wirklich Berufsverbot. Leider nimmt die GEZ unsere Anregungen dazu nicht an. Zudem ist alles auch schon 3 Jahre her ( zumindest das PKW aus 2018 dürfte da nicht mehr zählen, oder?). Kann da jemand behilflich sein?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Für die GEZ ist es unerheblich, ob ein Unternehmen (hier die GbR) arbeiten kann oder nicht. Sobald ein Unternehmen angemeldet ist, entsteht eine Beitragspflicht für alle GEZ-pflichtigen Geräte (z.B. PC, Notebook, Fernsehen, Autoradio, etc.).
Erst eine Auflösung und Abmeldung des Betriebes führt zum Entfall der Beitragspflicht.

Weitere Infos hier im Merkblatt:
www.rundfunkbeitrag.de­/e175/e528­…nwohls.pdf

Jens Wagner
Jens Wagner
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